Kurz: Eine gesetzlich festgeschriebene Auslöse gibt es nicht. Erstattungsansprüche für Fahrt, Übernachtung oder Verpflegung ergeben sich aus dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag, betrieblicher Übung oder notfalls aus § 670 BGB. Ab dem 01.01.2026 wird für viele Verleiher das neue Manteltarifvertrag von DGB und GVP maßgeblich. Wer noch mit statischer Bezugnahme im Vertrag arbeitet, sollte jetzt genau hinschauen. Steuerlich gilt ohnehin eine andere Logik als arbeitsrechtlich.
Kurz gesagt:
- Tarifliche und vertragliche Regelungen zur Auslöse sind entscheidend, weil gesetzliche Vorgaben dazu fehlen und sich oft nur bei genauer Vertragsprüfung ergeben.
- Die Praxis bei Erstattungen gliedert sich meist in Pauschalzahlungen oder Belegbasierte Abrechnung, wobei die Pauschalen häufig die tatsächlichen Kosten unterschreiten.
- Ab 2026 gelten im Bereich Zeitarbeit neue tarifliche Bestimmungen des DGB/GVP, wobei die Bezugnahme im Vertrag dynamisch oder statisch formuliert sein sollte.
- Bei Unklarheiten oder Kürzungen empfiehlt es sich, Belege sofort zu digitalisieren und rechtzeitig schriftlich Nachforderungen zu stellen, um Fristen zu wahren.
- Das Vermeiden statischer Tarifbezugsklauseln und eine regelmäßige Vertragsüberprüfung vor dem Tarifwechsel helfen, Nachforderungen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Was bedeutet Auslöse in der Zeitarbeit eigentlich?
Auslöse, Spesen, Aufwendungsersatz, Reisekosten: vier Begriffe, die in der Praxis munter durcheinander geworfen werden. Und ehrlich gesagt, spielt der Name auch keine große Rolle. Entscheidend ist, was im Vertrag steht und wie die Erstattung konkret ausgestaltet ist.
Ein Beispiel aus dem Handwerk: Ein Monteur wird täglich zu wechselnden Baustellen gefahren, mal 20, mal 80 Kilometer entfernt. Die Firma zahlt eine Pauschale pro Einsatztag, unabhängig von der tatsächlichen Strecke. Beim Lkw-Fahrer sieht es anders aus. Übernachtungen werden oft einzeln abgerechnet, mit Beleg, weil die Kosten stark schwanken.
Zwei Erstattungsformen dominieren die Praxis:
- Pauschale: fester Betrag pro Tag oder Monat, unabhängig vom Einzelnachweis
- Einzelnachweis: Erstattung nur gegen Beleg, dafür oft passgenauer
Wer als Zeitarbeitnehmer eine Pauschale erhält, sollte sie mit den eigenen Kosten abgleichen. Deckt sie kaum die Hälfte der tatsächlichen Fahrtkosten, lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag. Die tatsächliche Formulierung im Arbeitsvertrag zählt am Ende mehr als jedes Etikett, das die Personalabteilung darauf klebt.
Tariflicher Rahmen 2025 bis 2027: Was der Wechsel zu DGB/GVP bedeutet
Die Zeitarbeitsbranche steht vor einem echten Umbruch. Bislang galten die Tarifwerke von BAP und iGZ parallel, mit leicht unterschiedlichen Regelungen zu Entgelt und Zuschlägen. Zum 01.01.2026 löst ein einheitliches DGB/GVP-Tarifwerk diese Struktur ab.
Was heißt das konkret für Sie als Arbeitnehmer oder Personalverantwortlichen?
- Prüfen, welche Bezugnahme im Vertrag steht. Statische Klauseln verweisen auf einen bestimmten Tarifstand und nehmen neue Verbesserungen nicht automatisch mit. Dynamische Klauseln tun das.
- Die gestaffelten Entgelterhöhungen im Blick behalten. Sie greifen in drei Schritten, im Januar 2026, im September 2026 und im April 2027.
- Branchenzuschläge neu einordnen. Wer in der Metall- oder Chemiebranche eingesetzt wird, kennt die Zuschlagstabellen. Der Tarifwechsel kann diese Beträge verschieben.
Der Manteltarifvertrag selbst regelt nicht nur Entgeltfragen, sondern auch Arbeitszeitkonten und den Geltungsbereich. Auslöse taucht dort meist nicht als eigener Paragraf auf, sondern versteckt sich in Klauseln zu Fahrtkosten oder Auswärtseinsätzen. Wer den Text nur überfliegt, übersieht das gern.
Woraus ergibt sich der Rechtsanspruch auf Auslöse?
Drei Ebenen, in dieser Reihenfolge der Prüfung: Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, dann erst das Gesetz.
Steht im Tarif nichts Konkretes und im Arbeitsvertrag auch nicht, bleibt § 670 BGB als Auffangnorm. Die Vorschrift verpflichtet den Auftraggeber, Aufwendungen zu erstatten, die der Beauftragte “den Umständen nach für erforderlich halten durfte”. In der Beratungspraxis wird diese Norm tatsächlich häufig herangezogen, wenn weder Tarif noch Vertrag eine Regel treffen, wie anwaltliche Praxisantworten zeigen.
Ein paar Stolperfallen, die in Verträgen immer wieder auftauchen:
- Statische Bezugnahme, die künftige Tarifverbesserungen ausschließt
- Einseitige Änderungsvorbehalte, die dem Arbeitgeber erlauben, Pauschalen ohne Zustimmung zu kürzen
- Fehlende Schriftform, obwohl eine betriebliche Übung entstanden sein könnte
Betriebliche Übung entsteht übrigens nicht über Nacht. Zahlt ein Verleiher über Jahre eine bestimmte Pauschale ohne Vorbehalt, kann daraus ein Anspruch werden, den er nicht mehr einfach kassieren darf. Die Beweislast liegt dann beim Arbeitnehmer, und genau da hapert es oft, weil niemand die alten Abrechnungen aufgehoben hat.
Steuerfrei oder nicht: Verpflegung, Kilometer und Übernachtung
Hier trennen sich zwei Welten, die viele munter vermischen: die steuerliche Pauschale und der arbeitsrechtliche Anspruch. Beides existiert nebeneinander, folgt aber unterschiedlicher Logik.
Profi-Tipp: Rechnen Sie steuerliche Pauschale und arbeitsrechtliche Erstattung getrennt durch. Nur weil die Steuerpauschale ausgeschöpft ist, verfällt der arbeitsrechtliche Erstattungsanspruch nicht automatisch.
Verpflegungsmehraufwand und Kilometerpauschale sind gängige steuerfreie Erstattungsformen, wie Praxisberichte zur Auslagenerstattung zeigen. Läuft die steuerliche Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand ab, endet zwar die steuerfreie Behandlung. Der arbeitsrechtliche Anspruch auf Erstattung kann trotzdem bestehen bleiben, wie Haufe-Analysen zum Verpflegungsmehraufwand darlegen. Wer als Personalverantwortlicher Bruttoerstattungen auszahlt, statt die steuerfreien Pauschalen korrekt zu nutzen, verschenkt bares Geld, sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer, durch unnötige Lohnsteuer.

Fahrtkosten, Übernachtung, Monatsauslöse: Was in der Praxis üblich ist
Wie sieht das in echten Zeitarbeitsverträgen aus? Drei Modelle dominieren, und jedes hat seine Tücken.
- Pauschale Monatsauslöse: ein fester Betrag pro Monat, unabhängig von der Zahl der Einsatztage
- Kompensation nur für die Mehrstrecke: erstattet wird lediglich die Differenz zwischen der Fahrt zum Verleiher und der zum tatsächlichen Einsatzort, ein Modell, das in der Praxis verbreitet ist
- Sachleistung statt Geld: Monatskarte oder organisierter Fahrdienst statt Bargeldpauschale
Übernachtungen werden mal pauschal, mal gegen Einzelbeleg abgerechnet. Bei Montageeinsätzen über mehrere Wochen lohnt sich fast immer der Einzelnachweis, weil Hotelpreise regional stark schwanken.
Profi-Tipp: Führen Sie als Arbeitnehmer eine einfache Excel-Liste mit Datum, Strecke und Beleg. Klingt banal, rettet aber im Streitfall die Beweisführung.
Achten Sie zudem darauf, wie die Auslöse mit dem Arbeitszeitkonto zusammenspielt. Manche Verleiher rechnen Fahrtzeiten teilweise als Arbeitszeit an, andere nicht. Und im Insolvenzfall des Verleihers zählt die Auslöse in der Regel nicht zum insolvenzgesicherten Arbeitsentgelt, ein Detail, das viele Arbeitnehmer erst zu spät entdecken.
Wie machen Sie Auslöseansprüche geltend, bevor die Frist abläuft?
Zeitarbeitstarife enthalten fast immer Ausschlussfristen, häufig drei Monate. Wer die verpasst, hat den Anspruch verloren, auch wenn die gesetzliche Verjährung von drei Jahren eigentlich noch liefe. Das ist der klassische Fehler, den ich in der Beratung immer wieder sehe.
- Belege sofort sammeln: Kilometerlisten, Tickets, Hotel- und Verpflegungsnachweise, am besten digital fotografiert.
- Nachforderung schriftlich stellen, sobald eine Kürzung auffällt, nicht erst nach Wochen.
- Bei wiederholter Ablehnung anwaltliche Prüfung einholen, gerade wenn der Verleiher sich auf eine unklare Vertragsklausel beruft.
Ein interner Klärungsversuch beim Personalverantwortlichen kostet nichts und löst die Hälfte der Fälle. Bleibt der Verleiher stur, zählt jede Woche, Ausschlussfristen in der Zeitarbeit laufen unerbittlich weiter.
Wann wird aus dem Einsatzort eine regelmäßige Arbeitsstätte?
Der Bundesfinanzhof hat hier eine Linie gezogen, die für Zeitarbeit besonders relevant ist: Die Betriebsstätte des Kunden ist nicht automatisch eine regelmäßige Arbeitsstätte, wie IHK-Auswertungen der BFH-Rechtsprechung darstellen. Wird der Einsatz aber dauerhaft, kann sich das ändern, mit direkten Folgen für die Steuerfreiheit von Reisekosten.
Drei Fälle aus der Praxis, die die Grenze zeigen:
- Ein Lagerarbeiter wird für sechs Wochen bei einem Kunden eingesetzt. Klar eine Auswärtstätigkeit, steuerfreie Erstattung möglich.
- Eine IT-Fachkraft wird seit über zwei Jahren beim gleichen Entleiher beschäftigt, ohne absehbares Ende. Hier drängt sich die regelmäßige Arbeitsstätte auf, mit entsprechenden steuerlichen Einschränkungen.
- Ein Facharbeiter wechselt alle drei Monate den Einsatzort beim selben Kunden, unterschiedliche Werkshallen. Grenzfall, der oft erst im Streit vor Gericht landet.
Checkliste: Was Arbeitnehmer und Personalverantwortliche jetzt tun sollten
Für Sie als Arbeitnehmer:
- Arbeitsvertrag auf die konkrete Auslöseregelung prüfen, nicht nur überfliegen
- Belege ab sofort digital sichern, auch wenn gerade alles gut läuft
- Ausschlussfristen im Kalender notieren
Für Sie als Personalverantwortlichen:
- Vertragsformulierungen dynamisch halten statt statisch, gerade jetzt vor dem Tarifwechsel
- Pauschalen regelmäßig gegen tatsächliche Kosten validieren, sonst drohen Nachforderungen
- Betriebsvereinbarungen zu Reisekosten schriftlich dokumentieren
Profi-Tipp: Wiederholte Kürzungen bei gleichzeitig unklaren Ausschlussfristen sind fast immer ein Signal, den Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen, bevor daraus ein Haftungsrisiko für den Entleiher wird.
Was Nanzka & Bödeker für Sie prüft
Ole Bödeker begleitet seit über 20 Jahren Mandate im Arbeitsrecht der Zeitarbeit, von der Vertragsgestaltung bis zur Vertretung vor Gericht. Die Kanzlei prüft Arbeitsverträge auf Tarifbindung, checkt die ANÜ-Erlaubnis und begleitet bei Fragen der Tarif-Compliance.
Wer ein Mandat vorbereitet, sollte den Arbeitsvertrag, die letzten Abrechnungen und, wenn vorhanden, die konkrete Tarifreferenz bereithalten. Das beschleunigt die Erstprüfung erheblich, statt erst im Gespräch nach Unterlagen zu suchen.
Der typische Formulierungsfehler in Zeitarbeitsverträgen
Statische Tarifbezugsklauseln sind der Klassiker unter den Vertragsfehlern, die mir in der Praxis begegnen. Sie wirken auf den ersten Blick harmlos, blockieren aber genau die Verbesserungen, die ein neuer Tarifvertrag bringen soll. Wer 2026 noch auf einen alten Tarifstand verweist, riskiert nicht nur unzufriedene Mitarbeiter, sondern auch Nachforderungen.
Die zweite Falle betrifft Entleiher direkt: Werden Equal-Pay-Abweichungen nicht sauber dokumentiert, wird es bei einer Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit ungemütlich. Meine klare Empfehlung, bevor der nächste Tarifwechsel greift: Vertragsmuster jetzt aktualisieren, nicht erst wenn der Prüfer klingelt.
— Ole Bödeker
Vertragscheck vor dem Tarifwechsel: So unterstützen wir Sie
Es wird eine gezielte Kurzprüfung des Arbeitsvertrags und der Tarifbindung angeboten, um vor dem Wechsel zum DGB/GVP-Tarifwerk 2026 unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Statt im Zweifel selbst durch Manteltarifvertrag und Entgelttabellen zu blättern, klären wir, ob Ihre Bezugnahmeklausel dynamisch genug formuliert ist, ob die ANÜ-Erlaubnis sauber vorliegt und wo Nachforderungsrisiken lauern. Halten Sie für ein erstes Gespräch den Arbeitsvertrag, die letzten Entgeltabrechnungen und die aktuelle Tarifnennung bereit, das spart beiden Seiten Zeit. Wer jetzt handelt, vermeidet spätere Bußgeldrisiken und teure Nachzahlungen. Schauen Sie sich an, wie der Einsatz von Zeitarbeit rechtssicher gestaltet wird, und vereinbaren Sie direkt einen Termin für die Vertragsprüfung.
Quellen
Manteltarifvertrag, IG Metall Ratgeber, IHK-Auswertung zur Arbeitsstätte.
- Manteltarifvertrag Zeitarbeit (iGZ‑DGB Tarifgemeinschaft)
- Vorgestreckt: So bekommt man seine Auslagen im Job zurück (n-tv)
FAQ
Wie hoch ist die Auslöse in der Zeitarbeit?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höhe. Die Auslöse ergibt sich aus dem jeweiligen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, wie auch die IG Metall in ihrem Ratgeber bestätigt.
Wie hoch ist der Tariflohn für Zeitarbeit?
Der Tariflohn hängt von der Entgeltgruppe und dem anwendbaren Tarifwerk ab. Ab 2026 gilt für viele Verleiher das neue einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk mit gestaffelten Erhöhungen im Januar 2026, September 2026 und April 2027.
Wie hoch ist der Stundenlohn in einer Leihfirma ab 2026?
Der konkrete Stundenlohn variiert nach Entgeltgruppe, Branche und Zuschlägen. Verlässliche Werte liefert nur der aktuelle Entgelttarif der jeweiligen Tarifgemeinschaft, nicht eine pauschale Zahl für alle Einsatzbereiche.
Wie viel verdient eine Zeitarbeitsfirma pro Stunde?
Die Marge eines Verleihers ergibt sich aus der Differenz zwischen Verrechnungssatz beim Kunden und dem Tariflohn plus Lohnnebenkosten. Diese Größe ist einzelvertraglich geregelt und nicht öffentlich standardisiert.
Zählt die Auslöse steuerlich als Arbeitslohn?
Das kommt auf die Ausgestaltung an. Steuerfreie Pauschalen für Verpflegung oder Kilometer folgen eigenen Regeln, unabhängig davon, ob arbeitsrechtlich ein Anspruch besteht, wie Praxisberichte zur Auslagenerstattung zeigen.












