Rechtsberatung zur Zeitarbeit
Unsere Tätigkeiten als Ihre Anwälte in allen
Fragen rund um die Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung
Beantragung/Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (ANÜ)
Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit
Beratung zur Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
Vertretung vor Gericht
Warum Rechtsanwalt für Zeitarbeit & Arbeitnehmerüberlassung?
Die Regelungen zur Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung können kompliziert sein. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gibt spezifische Anforderungen für Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher vor, die unbedingt eingehalten werden müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Unsere Anwälte für Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung sind darauf spezialisiert, Sie in vollem Umfang zu beraten und die vollständige Einhaltung aller erforderlichen Anforderungen zu überprüfen.
Eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung sowie andere Fehler bei der Umsetzung führen zu rechtlichen Folgen, etwa zu Kündigungsstreitigkeiten, Nachzahlungsforderungen oder Bußgeldern.
Gemeinsam bereiten wir den gesamten AÜG-Antrag von Anfang bis Ende vor. Sobald Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, reichen wir Ihre ANÜ-Erlaubnis umgehend ein – egal, ob es sich um eine Erstausstellung oder eine Verlängerung handelt.
Sie als Zeitarbeitsunternehmen sind dazu verpflichtet, sowohl mit Ihren Kunden (Entleihern) als auch mit Ihren Arbeitnehmern korrekte Verträge abzuschließen. Unsere Anwälte erstellen für Sie rechtssichere Verträge, um Strafen zu vermeiden.
Unter bestimmten Umständen müssen Sie für Arbeitsunfälle oder Verstöße haften. Wir helfen Ihnen, Haftungsrisiken zu minimieren und Ihr Unternehmen abzusichern.
Oft müssen Zeitarbeitsunternehmen mit Arbeitnehmern vor Gericht streiten; Meistens geht es um Kündigungen, Abmahnungen oder Lohnforderungen. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte vertreten Ihr Unternehmen und sorgen für einwandfreie Lösungen und Ihre Sicherheit.
+49 (30) 88 70 87 30
Erste Antworten auf Ihre Fragen
Von Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), auch bekannt als Zeitarbeit, wird gesprochen, wenn ein Unternehmen (Verleiher) seine Angestellten vorübergehend an ein anderes Unternehmen (Entleiher) überlässt. Diese Beschäftigungsform unterliegt dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und muss u.A. folgende gesetzliche Anforderungen erfüllen:
- ANÜ-Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit
- Equal Pay & Equal Treatment: Nach 9 Monaten sollen Zeitarbeiter unter denselben finanziellen Bedingungen wie reguläre Arbeitnehmer arbeiten.
- Höchstüberlassungsdauer: Der Verleiher darf seine Zeitarbeiter nicht länger als 18 Monate demselben Entleiher überlassen.
Eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Unternehmen die Arbeitnehmer vermittelt, ohne die erforderliche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (ANÜ-Erlaubnis) nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu besitzen. In diesem Fall drohen dem Unternehmen gravierende rechtliche und finanzielle Risiken, wie:
- Unwirksamkeit der Verträge. Es kommt zu einer unbefristeten Festanstellung mit Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch etc. Denn die betroffenen Arbeitnehmer haben in dem Fall Anspruch darauf, direkt beim Entleiher angestellt zu werden.
- Nachzahlungen, falls das Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt hat.
- Bußgelder bis zu 30.000 Euro, beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmer sogar bis zu 500.000 Euro.
- Strafrechtliche Folgen. Im Fall des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelten, droht dem Geschäftsführer eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (ANÜ-Erlaubnis) wird benötigt, wenn das Unternehmen Arbeitnehmer an Dritte vermittelt. Die ANÜ-Erlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit erstellt und ist verpflichtend für legale Zeitarbeit in Deutschland.
So geht die Beantragung der ANÜ-Erlaubnis:
Schritt 1: Antragstellung bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit.
Die Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate.
Schritt 2: Einreichung der Unterlagen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Antragsformular der Bundesagentur für Arbeit
- Chronologischer Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Kopie des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
- Gewerbeanmeldung
- Angaben Baubetrieb (AÜG 2c)
- Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Bescheinigung der Krankenkasse über mindestens die Hälfe der Arbeitnehmer
- Nachweis über liquide Mittel über 2.000 EUR pro (geplantem) Leiharbeiter
- Muster-Arbeitsverträge für die Zeitarbeiter
- Muster-Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit Kundenunternehmen
Schritt 3: Prüfung des Antrags.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben des AÜG eingehalten werden.
Schritt 4: Erhalt der ANÜ-Erlaubnis
Die ANÜ-Erlaubnis ist zunächst auf ein Jahr befristet. Nach drei Jahren kann eine unbefristete ANÜ-Erlaubnis beantragt werden.
Die Beantragung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (ANÜ-Erlaubnis) ist ein komplexer Prozess, der mit vielen Anforderungen und formalen Hürden verbunden ist. Hier sind einige Gründe, warum es sinnvoll ist, einen Anwalt einzuschalten:
- Vermeidung von Fehlern
Bei der Erteilung der ANÜ-Erlaubnis kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit sehr sorgfältig, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Unvollständige Informationen und Fehler können dazu führen, dass sich der Antrag verzögert oder sogar abgelehnt wird. Ein Anwalt kennt alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben und sorgt dafür, dass alle Unterlagen korrekt eingereicht werden.
- Einhaltung von Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt unter anderem Gleichbehandlungsvorschriften (Equal Pay & Equal Treatment), die Höchstüberlassungsdauer und Tarifbindung. Ein Anwalt sorgt dafür, dass alle Maßnahmen Ihres Unternehmens diesen Anforderungen entsprechen.
- Erstellung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen
Für die ANÜ-Erlaubnis müssen zahlreiche Dokumente vorgelegt werden (siehe Frage: Wie beantragt man die ANÜ-Erlaubnis?). Diese Unterlagen werden von einem Anwalt professionell erstellt und/oder geprüft, sodass sie allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Unterstützung bei behördlichen Rückfragen und Widersprüchen
Lehnt die Bundesagentur für Arbeit den Antrag ab, wird ein Anwalt professionell reagieren, Widerspruch einlegen und den Fall weiter begleiten.
Hier sind die wichtigsten gesetzlichen Pflichten für ein Zeitarbeitsunternehmen:
- Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (ANÜ-Erlaubnis)
Siehe Frage „Was ist eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?“
- Equal Pay & Equal Treatment
Nach 9 Monaten soll das Unternehmen seinen Zeitarbeitern ein genauso hohes Gehalt zahlen wie den fest beschäftigen Mitarbeitern. Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub und Zuschläge müssen ebenfalls vergleichbar sein.
Abweichungen sind nur im Falle eines Tarifvertrags erlaubt.
- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV)
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) wird mit dem Entleiher abgeschlossen und legt fest, dass der Zeitarbeiter nicht in die Stammbelegschaft eingegliedert wird.
- Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer
Ein Zeitarbeiter darf für maximal 18 Monate beim gleichen Entleiher eingesetzt werden. Abweichungen sind nur durch bestimmte Tarifverträge möglich.
- Dokumentations- und Meldepflichten
Es erfolgen regelmäßige Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Dokumentation aller Lohn- und Arbeitszeitnachweise ist verpflichtend und muss auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden.
Nach Erhalt eines Bußgeldverfahrens soll der Bescheid umgehend geprüft werden. Beachten Sie die zweiwöchige Frist für Einsprüche und sichern Sie alle benötigten Dokumente. Es ist ratsam, einen Anwalt für Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung einzuschalten; Denn durch eine professionelle schriftliche Stellungnahme oder einen Einspruch lässt sich die Zahlung des Bußgeldes möglicherweise vermeiden. Spätestes wenn der Einspruch abgelehnt wird, soll ein Anwalt hinzugezogen werden; Er übernimmt die Kommunikation mit den Behörden, zeigt mildernde Umstände auf und kann schließlich die Bußgeld Reduzierung erreichen.
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