Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit und Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird durch die Bundesagentur für Arbeit zuerst befristet für die Dauer eines Jahres erteilt. Bevor die Verlängerung der Erlaubnis erteilt wird, erfolgt eine Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Hierbei kontrolliert die Bundesagentur, ob das Zeitarbeitsunternehmen die zahlreichen Vorschriften rund um das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingehalten hat. Im Nachgang entscheidet die Bundesagentur für Arbeit über die Erteilung der Verlängerung für ein weiteres Jahr.

Frühestens nach drei Jahren der Überlassung kann eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden.

Erste Prüfung nach Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Bevor die Bundesagentur für Arbeit über den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entscheidet, führt ein Prüfteam im Betrieb des Verleihers eine Kontrolle durch.

Gerade für viele Branchenneulinge drohen hier große Gefahren. Für manche frisch gegründete Zeitarbeitsunternehmen bedeutet das Ergebnis einer solchen Prüfung das Ende der geschäftlichen Tätigkeiten.

Meistens ist es nicht der eine große Fehler, der die Verleiher die Erlaubnis kostet. Es gibt  eine Vielzahl von Fehlern, die zum Verlust der Erlaubnis führen. Ein Arbeitszeitverstoß hier, eine falsche berechnete Entgeltfortzahlung dort, dann wurde mal vergessen, einen Vertrag rechtzeitig vor Beginn der Überlassung zu unterschreiben und so weiter. Wenn sich der Verleiher dann bei der Prüfung gegebenenfalls auch noch uneinsichtig zeigt, dann ist die Erlaubnis weg.

Weitere Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit

Nach der Prüfung ist vor der Prüfung. Vor jeder Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis findet eine erneute Prüfung statt.

Nur bei Einzelfällen wird davon abgesehen, wenn die vorherigen Prüfungen beanstandungsfrei verlaufen sind. Diese Ausnahme gilt jedoch nur bei Anträgen auf die befristete Erlaubnis. Es hängt erfahrungsgemäß von der Auslastung der jeweiligen Prüfteams ab.

Stellt das Zeitarbeitsunternehmen nach frühestens drei Jahren einen Antrag auf eine unbefristete Erlaubnis, erfolgt nochmals eine Prüfung. Bei dieser Prüfung legt die Bundesagentur besonders strenge Maßstäbe an.

Selbst wenn die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt wurde, stehen in regelmäßigen Abständen erneute Prüfungen an. Diese erfolgen alle drei bis fünf Jahre.

Außerdem kann die Agentur für Arbeit auch spontan anlassbezogene Prüfungen durchführen. Dies geschieht zum Beispiel, wenn der Verdacht auf Straftaten besteht oder nach Erhalt einer Beschwerde bei der Kontrollbehörde.  

Was wird von der Bundesagentur für Arbeit geprüft?

Den Prüfungsumfang legt die Behörde selbst fest. Normalerweise wird die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Regelungen stichprobenartig für einzelne Zeitarbeiter überprüft. Ein besonderes Augenmerk hat die Bundesagentur für Arbeit hierbei auf Zeitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis im Prüfungszeitraum geendet ist. Hier lässt sich gut prüfen, ob die Urlaubsabgeltung korrekt vorgenommen wurde, Arbeitszeitkonten ausgeglichen wurden und so weiter.

Die üblichen Prüfungsschwerpunkte liegen auf den folgenden Themen:

  •       Vergütung, Branchenmindestlöhne und korrekte Eingruppierung
  •       Equal Treatment und Equal Pay
  •       Korrekte Anwendung der Tarifverträge
  •       Entgeltfortzahlung, Urlaubsentgelt, Sonderzahlungen und Vergütung an Feiertagen
  •       Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten
  •       Einhaltung formaler Vorschriften
  •       Vertragsgestaltung

Wird die Betriebsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit vorher angekündigt?

Im Regelfall werden Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig angekündigt. Dies geschieht schon aus ganz praktischen Gründen. Das Prüfteam vereinbart mit dem Verleiher einen Termin, um sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Prüfung jemand vor Ort ist.

Im Vorfeld werden die Verleiher gebeten, eine Liste mit allen in den letzten 12 Monaten überlassenen Zeitarbeitern zu übersenden. Hierbei müssen sie angeben, mit welchen Zeitarbeitern das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde. Die Prüfteams suchen sich in der Vorbereitung auf die Prüfung einzelne Zeitarbeiter aus, deren Akten sie prüfen werden. Daher ist es wichtig, sämtliche Dokumente sorgsam aufzubewahren, so dass alles auf Anforderung vorgelegt werden kann.

Nur im Falle des Verdachts auf das Vorliegen von Straftaten kann eine Prüfung auch ohne Ankündigung erfolgen.

Was passiert, wenn Verstöße aufgedeckt werden?

Werden Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, andere Gesetze oder tarifliche Vorschriften festgestellt, führt das im schlimmsten Fall zur Versagung der Verlängerung. Im Fall der bereits vorliegenden unbefristeten Erlaubnis kann diese sogar widerrufen werden.

In weniger schlimmen Fällen wird die Verlängerung der Erlaubnis nur unter Auflagen gewährt. Außerdem werden in der Regel abstrakt gehaltene Hinweise erteilt, welche Fehler sich nicht wiederholen dürfen. Der Verleiher sollte tunlichst die festgestellten Mängel für die Zukunft beheben. Denn auf diese Mängel werden die Prüfer bei der nächsten Kontrolle einen besonderen Fokus haben. Werden die gleichen Mängel wiederholt beanstandet, muss damit gerechnet werden, dass das Zeitarbeitsunternehmen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verliert.

Fazit

Auf die Prüfungen sollte man gut vorbereitet sein. Gerade Anfänger sollten erst den Anwalt einschalten, wenn es zu Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde gekommen ist. Es ist ratsam, sich bereits im Vorfeld mit der Prüfung zu befassen und sich diesbezüglich professionellen Rat einzuholen. Besonders kritisch ist die erste Prüfung, denn im ersten Jahr liegen erfahrungsgemäß die meisten (Anfänger-)Fehler vor.

Auch in Vorbereitung auf den Antrag auf eine unbefristete Verlängerung ist die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts vorteilhaft. Bei der Prüfung werden nämlich besonders strenge Maßstäbe angesetzt. Der Anwalt übernimmt die professionelle Kommunikation mit der Behörde. Dies ist bereits vor der Prüfung, aber insbesondere im Falle von Beanstandungen durch die Bundesagentur für Arbeit wichtig.

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