Wie bekommt man eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (ANÜ-Erlaubnis)?

Die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte (Entleiher) muss bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Anspruch auf die Erteilung einer solchen Erlaubnis besteht, wenn alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Bei welcher Bundesagentur für Arbeit muss die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis beantragt werden?

Welche Bundesagentur für Arbeit zuständig ist, richtet sich nach dem Firmensitz des Antragstellers. Sie ist auf die Behörden in Nürnberg, Düsseldorf und Kiel verteilt. Bei einem Firmensitz im Ausland gelten spezielle Zuständigkeitsregeln.

Wie muss der Antrag auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis eingereicht werden?

Der Antrag muss gemäß § 2 Abs. 1 AÜG schriftlich gestellt werden. Die Antragstellung per E-Mail oder online ist nicht möglich. Die Bundesagentur für Arbeit stellt hierfür ein spezielles Formular zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular muss zusammen mit zahlreichen Anlagen eingereicht werden. Hierbei ist eine Vielzahl an Formalien zu beachten.

Wird lediglich die Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis beantragt, kann eine Übersendung der Antragsunterlagen per E-Mail ausreichen. Dieses Vorgehen sollte jedoch vorab mit den jeweiligen Entscheidungsträgern abgestimmt werden.

Ist die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung befristet?

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 AÜG zunächst auf ein Jahr befristet. Danach kann sie auf Antrag um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. War  der Verleiher drei aufeinander folgende Jahre im Bereich der Überlassung tätig, kann gemäß § 2 Abs. 5 AÜG eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden.

Vor jeder Verlängerung findet in der Regel eine Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit statt. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung wird die Erlaubnis um ein weiteres Jahr verlängert.

Der Antrag auf Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis muss gemäß § 2 Abs. 4 S. 2 AÜG spätestens drei Monate vor deren Ablauf eingereicht werden. Die Erlaubnis ist an die Person des Antragsstellers gebunden (personengebunden) und nicht an den Betrieb (betriebsbezogen). Das bedeutet, dass die Erlaubnis neu beantragt werden muss, wenn der Inhaber der Erlaubnis aus dem Betrieb ausscheidet.

Was kostet eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erhebt die Bundesagentur für Arbeit Gebühren. Der erstmalige Antrag einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung kostet 377 Euro. Für die Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis fallen Gebühren in Höhe von rund 1.300 bis 2.000 Euro an. Diese Gebühren müssen immer entrichtet werden , auch wenn der Antrag von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt wird.

Was passiert, wenn man Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis betreibt?

Wer Arbeitnehmer ohne Erlaubnis an einen Dritten (Entleiher) überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 AÜG. Wer Zeitarbeitnehmer bei sich beschäftigt, ohne dass der Verleiher die entsprechende Erlaubnis besitzt, begeht gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1a AÜG ebenso eine Ordnungswidrigkeit.

Das Verbot der Beschäftigung ohne Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis richtet sich demnach sowohl an Verleiher, als auch an Entleiher. Beiden drohen § 16 Abs. 2 S. 1 AÜG Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 €.

Werden Ausländer (Drittstaatler) ohne gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung überlassen, obwohl ihnen diese Tätigkeit grundsätzlich verboten ist, kann dies gemäß § 15 Abs. 1 AÜG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen drohen gemäß § 15 Abs. 2 AÜG sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Fazit

Die erfolgreiche Beantragung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung kann zuweilen kompliziert sein. Außerdem ist der Antrag selbst dann mit Kosten verbunden, wenn dieser abgelehnt wird. Daher sollte man sich im Vorfeld von einem Experten beraten lassen.

Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, ein möglichst reibungsloses Antragsverfahren zu gewährleisten. Dies gilt ebenso für die Verlängerung der Erlaubnis. Ein Rechtsanwalt hilft ebenfalls bei der Vorbereitung auf die Überprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese Überprüfung findet vor der Entscheidung über den Verlängerungsantrag statt.

Auch im Falle von Beanstandungen durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist es sinnvoll, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann die Kommunikation mit der Behörde übernehmen und die Beanstandungen der Behörde überprüfen. Außerdem kann er bei der Vorbereitung einer Stellungnahme unterstützen. Er kann anschließend gegen eine negative Entscheidung der BA Widerspruch erheben und Klage einreichen, sofern dies angezeigt ist.

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