Verlängerung nach AÜG

Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bestehenden Erlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Kommt der Antrag später an, behandelt die Behörde ihn wie einen Neuantrag, mit allen Konsequenzen für Prüfdauer und Betriebsablauf. Zuständig ist die Agentur für Arbeit an Ihrem Sitz, erreichbar über den eService oder die lokale Dienststelle. Wer diese Frist reißt, riskiert eine Lücke in der Erlaubnis, und die lässt sich später kaum reparieren.


Kurz gesagt:

  • Der Verlängerungsantrag muss mindestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen, um eine Lücke in der Erlaubnis zu vermeiden.
  • Bei postalischer Einreichung sollte das Einschreiben mit Rückschein genutzt werden, um einen Nachweis für den fristgerechten Eingang zu haben.
  • Für die Verlängerung sind standardmäßig das ausgefüllte Formular, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Führungszeugnisse und Nachweise zur Sozialversicherung erforderlich.
  • Eine unbefristete Erlaubnis wird nur bei drei aufeinanderfolgenden, einwandfreien Jahren erlaubt; eine lückenlose Historie und korrekte Dokumentation sind dafür essenziell.
  • Bei verspäteter Antragstellung gilt die Erlaubnis als neugeordnetes Verfahren mit möglichen Lücken, die die rechtliche und geschäftliche Stabilität gefährden.

Wo und wie stellen Sie den AÜG-Verlängerungsantrag?

Zuständig ist immer die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Nicht die Bundesagentur in Nürnberg als Zentrale, sondern die regionale Dienststelle, die auch die Erlaubnis erteilt hat. Das verwechseln erstaunlich viele Mandanten in der ersten Beratung.

Der Verlängerungsantrag muss spätestens drei Monate vor Ablauf eingehen, nicht nur abgeschickt sein. Das ist ein Unterschied, der bei Post schon mal zum Problem wird.

So gehen Sie vor:

  1. Ablaufdatum der aktuellen Erlaubnis prüfen und Frist rückwärts rechnen, am besten mit Kalendererinnerung sechs Monate vorher.
  2. Zuständige Agentur für Arbeit identifizieren, meist dieselbe wie bei der Ersterteilung.
  3. eService der Bundesagentur nutzen, sofern möglich, das ist der schnellste und am besten nachweisbare Weg.
  4. Bei postalischer Einreichung: Einschreiben mit Rückschein oder Boten mit Empfangsbestätigung, niemals einfachen Brief.
  5. Eingangsbestätigung anfordern oder selbst dokumentieren, Datum, Uhrzeit, Kanal, Empfänger.

Warum der letzte Punkt so wichtig ist? Weil die Beweislast für die fristgerechte Einreichung bei Ihnen liegt, nicht bei der Behörde. Ein internes Protokoll über Einreichungsdatum und Übermittlungsweg kann im Streitfall entscheidend sein, gerade wenn der Zugang bei der Agentur bestritten wird. Wer intern niemand fest für diese Frist verantwortlich macht, verlässt sich auf Zufall. Und Zufall ist bei einer Erlaubnis, von der der ganze Geschäftsbetrieb abhängt, keine Strategie.

Welche Unterlagen verlangt die Agentur für Arbeit?

Das zentrale Dokument ist das amtliche Antragsformular AntragUeberlassung_AUEG2a, abrufbar auf der Website der Bundesagentur. Es unterscheidet ausdrücklich zwischen Erstantrag, befristeter Verlängerung und unbefristeter Erlaubnis, und genau diese Unterscheidung entscheidet, welche Anlagen Sie beifügen müssen.

Für die Verlängerung brauchen Sie in aller Regel:

  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit korrekter Kennzeichnung als Verlängerungsantrag
  • Aktuellen Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Satzung in der geltenden Fassung
  • Liste der Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Führungszeugnisse der Geschäftsführung
  • Nachweise zur Sozialversicherung
  • Nachweis für den Geschäftssitz
  • Bei ausländischen Gesellschaftern: beglaubigte Übersetzungen und eventuell Vollmachten

Profi-Tipp: Legen Sie bei jeder Verlängerung eine Gegenüberstellung an: alte Angaben aus dem letzten Antrag neben den aktuellen. Jede Abweichung, ob Geschäftsführerwechsel oder neue Adresse, kurz begründen. Das nimmt der Behörde die Arbeit ab, selbst nachzufragen, und genau diese Rückfragen sind es, die Verfahren verzögern.

Bei Auslandsbezug (etwa ein ausländischer Mutterkonzern) verlangt die Agentur häufig zusätzliche Nachweise zur Vertretungsberechtigung. Das steht nicht immer explizit im Formular, wird aber in der Praxis abgefragt.

Was kosten Gebühren und Bearbeitungszeit bei Verzögerung?

Die Bearbeitungsdauer schwankt, hängt aber stark davon ab, wie vollständig Sie einreichen. Die Bundesagentur selbst betont, dass sie bei fristgerechter und mitwirkungsbereiter Antragstellung auf eine Entscheidung vor Ablauf der bestehenden Erlaubnis hinwirkt. Das ist keine Garantie, aber ein klares Signal: Wer schnell nachreicht, wenn etwas fehlt, beschleunigt sein eigenes Verfahren.

Was Verzögerungen typischerweise verursacht:

  • Unvollständige Unterlagen bei Erstantrag, die zu mehreren Nachfragerunden führen
  • Widersprüche zwischen alten und neuen Angaben, etwa bei Geschäftsführerwechseln
  • Fehlende oder veraltete Führungszeugnisse
  • Auslandssachverhalte ohne beglaubigte Übersetzung

Die rechtliche Folge einer verspäteten Einreichung ist unangenehm eindeutig: Der Antrag gilt als Neuantrag. Das bedeutet nicht automatisch eine Ablehnung, aber es bedeutet ein neues Verfahren mit neuer Prüfungstiefe, und in der Zwischenzeit kann eine Lücke entstehen, in der Sie faktisch ohne gültige Erlaubnis Arbeitnehmer überlassen. Das ist geschäftlich heikel, und rechtlich erst recht.

Unbefristete Erlaubnis: Welche Voraussetzungen gelten?

Nach § 2 Abs. 5 AÜG kann die unbefristete Erlaubnis erteilt werden, wenn der Verleiher drei aufeinanderfolgende Jahre unbeanstandet erlaubte Verleihtätigkeit ausgeübt hat. Drei Jahre lückenlos, das ist die Kernbedingung, und die Behörde entscheidet dabei nach pflichtgemäßem Ermessen, nicht automatisch.

Zur Einordnung: Eine lückenlose Drei-Jahres-Historie ist keine reine Formsache. Fachanwaltliche Praxis zeigt, dass eine akribisch aufbereitete Antragshistorie das Ermessen der Behörde faktisch einengt und die Chancen auf die unbefristete Erlaubnis deutlich erhöht.

Was die Behörde zur Prüfung der Kontinuität sehen will:

  • Nachweise über alle drei vorangegangenen Erlaubnisperioden ohne Lücken
  • Dokumentation, dass keine Beanstandungen oder Sanktionen vorlagen
  • Konsistente Unternehmensdaten über den gesamten Zeitraum
  • Belege zu eingehaltenen Melde- und Mitwirkungspflichten

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Die unbefristete Erlaubnis erlischt nach § 2 Abs. 5 Satz 2 AÜG, wenn der Verleiher innerhalb der letzten drei Jahre keine Arbeitnehmer überlassen hat. Wer die Erlaubnis also „auf Vorrat“ hält, ohne sie zu nutzen, verliert sie irgendwann trotzdem. Das überrascht Mandanten regelmäßig, die dachten, unbefristet heiße unbefristet, Punkt.

Checkliste: So bereiten Sie die Einreichungsmappe vor

Die Reihenfolge, in der Sie Unterlagen einreichen, ist kein Selbstzweck. Sie hilft dem Sachbearbeiter, den Fall schnell zu erfassen, und ein schnell erfasster Fall wandert seltener in die Warteschlange für Rückfragen.

  1. Antragsformular AntragUeberlassung_AUEG2a, vollständig und mit Kennzeichnung „Verlängerung“
  2. Handelsregisterauszug, aktuell
  3. Gesellschafter- und Geschäftsführerliste
  4. Führungszeugnisse
  5. Sozialversicherungsnachweise
  6. Miet- oder Eigentumsnachweis für den Geschäftssitz
  7. Änderungsübersicht gegenüber dem Vorantrag, falls relevant

Achten Sie auf drei formale Details, die in der Praxis erstaunlich oft übersehen werden: Datumsangaben müssen zueinander passen (ein Führungszeugnis, das älter ist als der letzte Handelsregisterauszug, wirft Fragen auf). Unterschriften müssen von einer aktuell vertretungsberechtigten Person stammen. Und: Alt- und Neudokumente müssen widerspruchsfrei sein, gerade bei Adresse, Firmenname oder Geschäftsführung.

Profi-Tipp: Fertigen Sie von der kompletten Einreichungsmappe eine eigene Kopie an, digital und mit Zeitstempel. Sollte die Behörde später behaupten, ein Dokument habe gefehlt, haben Sie den Gegenbeweis in der Hand.

Interne Änderungen wie ein Geschäftsführerwechsel gehören immer mit kurzer schriftlicher Begründung in die Mappe, nicht nur in den Handelsregisterauszug. Das erspart eine Rückfrage, die sonst locker zwei bis drei Wochen kostet.

Worauf achtet die Bundesagentur bei der Prüfung besonders?

Drei Felder stehen im Zentrum: Zuverlässigkeit des Verleihers, Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften, und die Umsetzung von Equal Pay beziehungsweise Equal Treatment. Die fachlichen Weisungen der Bundesagentur beschreiben diese Prüffelder detailliert, und wer sie kennt, kann den eigenen Antrag gezielt darauf ausrichten.

Typische Problemfelder aus der Kanzleipraxis:

  • Widersprüchliche Angaben zwischen Antrag und tatsächlichen Vertragsverhältnissen
  • Fehlende Nachweise zur Anwendung des einschlägigen Tarifvertrags
  • Unklare Zuordnung von Leiharbeitnehmern zu Einsatzbetrieben

Ein Fall, der mir im Gedächtnis geblieben ist: Ein mittelständischer Personaldienstleister hatte im Antrag einen Tarifvertrag angegeben, tatsächlich aber ein abweichendes Vergütungsmodell praktiziert, eine Diskrepanz, die erst durch eine Rückfrage der Agentur aufflog. Die Lösung war am Ende simpel, nämlich rückwirkende Anpassung und lückenlose Dokumentation, aber die Verzögerung von mehreren Wochen hätte sich mit einem Vorabcheck durch Rechtsberatung vermeiden lassen.

Die praktische Gegenmaßnahme ist unspektakulär, aber wirksam: ein interner Dokumentationsstandard, der Tarifanwendung, Vergütung und tatsächliche Vertragspraxis konsistent hält, bevor der Antrag überhaupt bei der Behörde landet.

Praxisperspektive des Anwalts: Häufige Fehler, die ich sehe

Der Klassiker: Angaben aus dem Altantrag und dem neuen Verlängerungsantrag widersprechen sich, meist unbeabsichtigt. Eine Adresse, die sich geändert hat, ein Geschäftsführer, der ausgeschieden ist, aber im Handelsregister noch nicht sauber nachgezogen wurde. Klingt banal, kostet aber Wochen.

Meine Empfehlung ist immer dieselbe: einen internen Fristenkalender mit Verantwortlichkeit, und ein Einreichungsprotokoll, das Datum, Kanal und Empfänger dokumentiert. Klingt bürokratisch, ist aber genau der Unterschied zwischen einem glatten Verfahren und einer Erlaubnislücke, die den Betrieb faktisch lähmt. Wirtschaftlich ist eine solche Lücke kein Kavaliersdelikt, sie kann Verträge mit Kundenunternehmen gefährden und im Zweifel zu Bußgeldern führen.

— Ole Bödeker

Eine spezialisierte Kanzlei übernimmt die Arbeit, die im Alltag am ehesten liegen bleibt: den Vollständigkeitscheck der Mappe, die Formulierung heikler Angaben und die Kommunikation mit der zuständigen Agentur für Arbeit, wenn Rückfragen kommen.

Nanzka & Bödeker

Ein Mandat lohnt sich vor allem dann, wenn sich seit der letzten Erlaubnis etwas Wesentliches geändert hat, ein Geschäftsführerwechsel, eine neue Tarifstruktur, oder wenn intern schlicht niemand Zeit hat, die Frist im Blick zu behalten. Auch wenn bereits eine Versagung im Raum steht, lohnt sich die frühzeitige rechtliche Begleitung durch spezialisierte Beratung, denn dann zählt jede Woche. Wer unsicher ist, ob die eigenen Unterlagen für eine Verlängerung oder sogar die unbefristete Erlaubnis ausreichen, kann mit dem Online-Check in fünf Minuten einen ersten Eindruck gewinnen und danach gezielt Kontakt aufnehmen, statt den Antrag auf Verdacht einzureichen.

Quellen

FAQ

Wie lange ist die Höchstüberlassungsdauer nach dem AÜG?

Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer wird durch tarifvertragliche Regelungen beeinflusst und kann je nach Branche variieren. Tarifvertragliche Öffnungsklauseln können diese Frist verlängern oder verkürzen, abhängig von der jeweiligen Branchenregelung.

Ist eine Arbeitnehmerüberlassung länger als 18 Monate erlaubt?

Nur wenn ein einschlägiger Tarifvertrag oder eine Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarung auf tariflicher Grundlage eine längere Überlassungsdauer zulässt. Ohne solche Öffnungsklausel gilt strikt die 18-Monats-Grenze.

Wie oft darf man über Zeitarbeit verlängert werden?

Das AÜG begrenzt nicht die Anzahl der Verlängerungen des Einsatzes selbst, sondern die Gesamtdauer bei demselben Entleiher auf 18 Monate, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht. Die Erlaubnis des Verleihers wiederum wird zunächst befristet erteilt und kann nach drei Jahren unbeanstandeter Tätigkeit unbefristet werden.

Was ist eine AÜG-Erlaubnis?

Die AÜG-Erlaubnis ist die behördliche Genehmigung der Agentur für Arbeit, die ein Unternehmen zur gewerblichen Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte berechtigt. Ohne diese Erlaubnis ist Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG grundsätzlich unzulässig.

Was passiert, wenn der Verlängerungsantrag zu spät gestellt wird?

Der Antrag wird dann als Neuantrag behandelt, mit vollständiger Neuprüfung und dem Risiko einer Erlaubnislücke, falls die alte Erlaubnis vor der Entscheidung abläuft. Genau deshalb empfiehlt sich die Einreichung deutlich vor der Drei-Monats-Frist, nicht erst am letzten Tag.

Empfehlungen

Zu viel Fachchinesisch? Stellen Sie uns Ihre Fragen zur Zeitarbeit

„*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name*
Datenschutz
Inhaltsverzeichnis
    Fügen Sie eine Überschrift hinzu, um mit der Erstellung des Inhaltsverzeichnisses zu beginnen

    Auch diese Artikel zur Zeitarbeit könnten Sie interessieren

    Nach oben scrollen