Kriterien für ein rechtssicheres Zeitarbeitsmodell

Acht Punkte entscheiden, ob Ihr Zeitarbeitsmodell hält oder vor dem Arbeitsgericht zerbricht: die AÜG-Erlaubnis, die schriftliche Kennzeichnung als Arbeitnehmerüberlassung, die Konkretisierung der überlassenen Person, die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten, die Equal-Pay-Fristen nach gesetzlichem Mindestzeitraum und längerer tariflicher Übergangsfrist, lückenlose Einsatzdokumentation, der Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit und eine wasserdichte Vertragsgestaltung. Fehlt einer davon, ist nicht nur der Überlassungsvertrag angreifbar. Es droht ein fingiertes Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher, und das kann teuer werden.

Die Bundesagentur für Arbeit prüft dabei nicht nur den Papierkram. Sie verlangt eine Mindestreserve von 3.000 € je Leiharbeitnehmer, mindestens jedoch insgesamt 15.000 €, bevor sie überhaupt über die Erlaubnis nachdenkt. Wer das übersieht, verliert wertvolle Wochen im Antragsverfahren.

Die Quick-Checklist für den ersten Blick:

  • Liegt die AÜG-Erlaubnis vor und ist sie noch gültig?
  • Ist im Vertrag ausdrücklich von Arbeitnehmerüberlassung die Rede, nicht von einem Dienst- oder Werkvertrag?
  • Wird die Überlassungsdauer pro Einsatz dokumentiert und mit früheren Einsätzen abgeglichen?
  • Greift die Equal-Pay-Pflicht bereits, oder läuft noch eine tarifliche Übergangsfrist?
  • Sind Lohnabrechnungen, Einsatzzeiten und Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit jederzeit abrufbar?

Profi-Tipp: Sobald eine Betriebsprüfung angekündigt ist oder Sie unsicher sind, ob eine Unterbrechung korrekt angerechnet wurde, holen Sie sich Rat. Nachträglich reparieren lässt sich in diesem Rechtsgebiet fast nichts.

Ein rechtssicheres Zeitarbeitsmodell steht auf gültiger AÜG-Erlaubnis, korrekter Vertragsgestaltung, lückenloser Dokumentation und fristgerechter Equal-Pay-Anwendung, alles andere ist Feinjustierung.

Thema Details
Erlaubnis zuerst prüfen Ohne gültige AÜG-Erlaubnis ist jeder Überlassungsvertrag nichtig, unabhängig von der Vertragsqualität.
Verträge auf Praxis abgleichen Der Vertragstext muss der tatsächlichen Tätigkeit entsprechen, sonst greift die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses.
Unterbrechungen exakt dokumentieren Die Drei-Monate-Regel entscheidet über die Anrechnung auf die 18-Monats-Höchstdauer.
Equal Pay terminieren Ab neun Monaten gesetzlich, weitere Fristen variieren je nach Tarifregelung.
Anwaltliche Prüfung einholen Nanzka & Bödeker unterstützt bei Erlaubnisverfahren, Vertragsgestaltung und Vertretung vor Bundesagentur und Arbeitsgerichten.

Übersicht der wichtigsten Fristen und Voraussetzungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Zeitarbeit

Erlaubnis nach AÜG und Governance: Voraussetzungen und Prüfungsmaßstäbe

Ohne Erlaubnis kein Geschäft. Das klingt banal, wird aber regelmäßig unterschätzt, gerade von Unternehmen, die aus dem klassischen Dienstleistungsgeschäft in die Zeitarbeit einsteigen.

Die Bundesagentur für Arbeit prüft drei Dinge: Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit. Zuverlässigkeit heißt in der Praxis: kein Insolvenzverfahren in der jüngeren Vergangenheit, keine einschlägigen Vorstrafen der Geschäftsführung, keine offenen Steuerschulden. Fachliche Eignung wird selten streng geprüft, kann aber bei völlig neuen Geschäftsführungen zum Thema werden.

  1. Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen, deutlich vor dem geplanten ersten Einsatz.
  2. Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit einreichen (Liquiditätsplanung, Bankauskünfte, gegebenenfalls Bürgschaften).
  3. Musterarbeitsverträge und Musterüberlassungsverträge vorlegen.
  4. Prüfung durch die Bundesagentur abwarten, üblicherweise mehrere Wochen.
  5. Nach Erteilung: Fristen für die Verlängerung im Kalender fest verankern.
Prüfkriterium Was die Bundesagentur konkret verlangt
Zuverlässigkeit Keine Insolvenz, keine Steuerrückstände, saubere Gewerbeanmeldung
Finanzielle Leistungsfähigkeit Mindestreserve von 3.000 € je Leiharbeitnehmer, mindestens 15.000 € gesamt
Fachliche Eignung Erfahrung der Geschäftsführung in Personalwesen oder vergleichbaren Bereichen
Vertragsunterlagen Musterarbeitsvertrag, Musterüberlassungsvertrag, Nachweis der Textform

Die FW-AUeG der Bundesagentur beschreibt diese Prüfungsmaßstäbe im Detail, inklusive der Frage, wie die Behörde mit Grenzfällen umgeht. Wer sein Modell zum ersten Mal aufsetzt, sollte diese Weisungen tatsächlich lesen, nicht nur überfliegen.

Statistik-Callout: Ohne rechtssichere Umsetzung häufen sich formale Antragsfehler, oft weil Unterlagen unvollständig oder die Vertragsmuster nicht auf den aktuellen Einsatzfall zugeschnitten sind. Das kostet Zeit, die im Bewerbungsprozess für Kunden oft fehlt.

Profi-Tipp: Reichen Sie den Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Einsatzbeginn ein. Die Bundesagentur braucht Zeit, und Sie wollen nicht mit einem Kunden im Nacken auf die Erlaubnis warten.

Welche Pflichtklauseln gehören in Arbeitsvertrag und Überlassungsvertrag?

Hier liegt der häufigste Fehler, den ich in der Praxis sehe: Verträge, die zwar existieren, aber die falschen Dinge sagen, oder die richtigen Dinge nicht klar genug.

Das AÜG verlangt Textform für den Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher. Der Vertrag muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet werden, nicht als „Dienstleistungsvertrag“ oder „Werkvertrag mit Personalkomponente“. Und die Person des Leiharbeitnehmers muss konkretisiert sein, bevor die Überlassung beginnt, nicht nachträglich.

  • Tätigkeitsbeschreibung: konkret, nicht „diverse Aufgaben nach Weisung“.
  • Qualifikationsanforderungen: müssen zur tatsächlich ausgeübten Tätigkeit passen.
  • Wesentliche Arbeitsbedingungen beim Entleiher: Arbeitszeit, Pausenregelung, Sicherheitsvorschriften.
  • Arbeitsentgelt als Vergleichsmaßstab: notwendig für die spätere Equal-Pay-Prüfung.
  • Verweis auf anwendbare Tarifverträge: präzise benennen, nicht pauschal „einschlägige Tarifverträge“.

Die häufigste Falle ist nicht der fehlende Vertrag. Es ist der Vertrag, der etwas anderes beschreibt, als tatsächlich passiert. Ein Überlassungsvertrag, der eine Tätigkeit im Lager beschreibt, während der Leiharbeitnehmer tatsächlich in der Produktion mitarbeitet, hält vor keinem Arbeitsgericht.

Diese Diskrepanz zwischen Vertragstext und tatsächlicher Durchführung führt in der Praxis häufiger zu Problemen als ein formaler Fehler im Erlaubnisverfahren. Nutzen Sie die Pflichten des Verleihers als Referenz, wenn Sie Ihre eigenen Vertragsmuster überprüfen.

Profi-Tipp: Dokumentieren Sie jede Änderung der tatsächlichen Tätigkeit sofort schriftlich, auch per E-Mail an den Einsatzbetrieb. Das schützt Sie, wenn später jemand behauptet, der Vertrag habe nie der Realität entsprochen.

Welche Nachweise müssen für die Betriebsprüfung bereitliegen?

Eine Betriebsprüfung kommt selten mit Vorwarnung. Wer erst dann anfängt, Ordner zu sortieren, hat schon verloren.

Diese Unterlagen müssen jederzeit greifbar sein: Einsatzdokumentation mit Einsatzzeiten und Einsatzort, aktuelle Lohnabrechnungen, unterschriebene Arbeitsverträge, die zugehörigen Überlassungsverträge, Abrechnungsbelege für Branchenzuschläge und der Nachweis der finanziellen Reserven.

  • Einsatzzeiten und Einsatzort je Leiharbeitnehmer, lückenlos über die gesamte Einsatzdauer.
  • Lohnabrechnungen mit erkennbarer Equal-Pay-Berechnung ab dem relevanten Monat.
  • Überlassungsverträge im Original oder rechtssicherer digitaler Form.
  • Nachweise zum Vergleichsentgelt, die der Entleiher zur Verfügung gestellt hat.
  • Liquiditätsnachweise, aktuell gehalten, nicht nur zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung.
Dokumentart Aufbewahrungsfrist Format
Einsatzdokumentation Mindestens 2 Jahre nach Einsatzende Elektronisch mit Einsatzkennzeichen
Lohnabrechnungen Gesetzliche Aufbewahrungsfrist Lohnbuchhaltung Elektronisch, revisionssicher
Überlassungsverträge Bis zum Ende der Verjährungsfrist möglicher Ansprüche Original oder qualifiziert digital
Nachweis finanzielle Reserven Laufend aktuell Bankbestätigung, Kontoauszug

Profi-Tipp: Vergeben Sie jedem Einsatz eine eindeutige Kennung, die sich durch Vertrag, Lohnabrechnung und Einsatzdokumentation zieht. Bei einer Prüfung sparen Sie sich damit Stunden des Zusammensuchens.

Wie berechnet man die Überlassungshöchstdauer richtig?

18 Monate. Das ist die gesetzliche Grundregel, festgelegt in §1 Abs. 1b AÜG. Aber die eigentliche Arbeit beginnt bei der Anrechnung.

Frühere Überlassungen desselben Arbeitnehmers an denselben Entleiher werden angerechnet, wenn zwischen zwei Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen. Liegt die Pause darüber, beginnt die Uhr wieder bei null. Diese Drei-Monate-Regel wird in der Praxis oft falsch angewendet, meist weil Unternehmen die Unterbrechung nicht dokumentieren.

  1. Einsatzstart und Einsatzende jedes einzelnen Abschnitts festhalten.
  2. Pausen zwischen den Abschnitten berechnen und mit der Drei-Monate-Grenze vergleichen.
  3. Bei Unterbrechung unter drei Monaten: Vorzeiten addieren.
  4. Bei Unterbrechung über drei Monate: neue Zählung beginnen, aber dokumentieren, warum.
  5. Tarifbindung des Entleihers prüfen, bevor Sie über die 18 Monate hinausplanen.
Szenario Anrechnung Konsequenz
Ja, Pause unter 3 Monate 18 Monate erreicht, Überlassung muss enden
Nein, Pause über 3 Monate Neue Zählung, insgesamt zulässig
Tarifgebundener Entleiher mit Öffnungsklausel bis 24 Monate Ja, laut Tarifvertrag Verlängerung über 18 Monate zulässig, sofern dokumentiert

Ein Tarifvertrag kann die Höchstdauer auf bis zu 24 Monate ausdehnen, manchmal auch länger, wenn die Öffnungsklausel entsprechend gefasst ist. Das funktioniert aber nur, wenn der Entleiher selbst tarifgebunden ist oder die Anwendung per Betriebsvereinbarung übernommen hat. Ohne diese Kette bleibt es bei 18 Monaten, ganz gleich, was im Überlassungsvertrag steht.

Profi-Tipp: Führen Sie eine zentrale Tabelle je Leiharbeitnehmer und Entleiher, in der jede Unterbrechung mit Datum und Grund vermerkt ist. Bei einer Prüfung ist das Ihr wichtigstes Dokument.

Ab wann gilt Equal Pay und wie wird das Vergleichsentgelt berechnet?

Neun Monate. Ab diesem Zeitpunkt greift die gesetzliche Equal-Pay-Pflicht, sofern kein Tarifvertrag eine Staffelung vorsieht. Tarifliche Regelungen können den Zeitpunkt verschieben, jedoch greift die Pflicht spätestens nach Ablauf einer festgelegten Frist unabhängig von Tarifklauseln.

Das Vergleichsentgelt bemisst sich nicht nach dem, was im Überlassungsvertrag steht, sondern danach, was ein vergleichbarer Stammmitarbeiter beim Entleiher für dieselbe Tätigkeit erhält. Das hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach klargestellt, und die Beweislast dafür liegt beim Leiharbeitnehmer, was in der Praxis oft übersehen wird.

  1. Grundvergütung des vergleichbaren Stammmitarbeiters ermitteln.
  2. Zuschläge (Schicht, Nacht, Wochenende) hinzurechnen, sofern sie regelmäßig anfallen.
  3. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld anteilig berücksichtigen.
  4. Sachbezüge (Firmenwagen, Verpflegung) in Geldwert umrechnen.
  5. Gesamtsumme mit dem tatsächlich gezahlten Zeitarbeitslohn saldieren.
Equal-Pay-Meilenstein Frist Wer entscheidet
Gesetzliches Equal Pay neun Monate AÜG, unabhängig von Tarifbindung
Tarifliche Staffelung Bis 15 Monate möglich Anwendbarer Zeitarbeitstarifvertrag
Spätester Pflichteintritt 15 Monate Zwingend, keine weitere Verschiebung möglich

Ein Beispiel: Ein Leiharbeitnehmer verdient 2.800 € brutto, der vergleichbare Stammmitarbeiter kommt inklusive Schichtzuschlag und anteiligem Weihnachtsgeld auf 3.150 €. Ab dem neunten Monat (oder dem tariflich vereinbarten späteren Zeitpunkt) muss die Differenz von 350 € monatlich ausgeglichen werden, sonst drohen Nachforderungen.

Der Praxisleitfaden zur Equal-Pay-Berechnung zeigt, dass Branchenzuschläge diese Rechnung komplizierter machen, aber auch, dass eine Deckelung operativ oft praktikabler ist als der vollständige Gesamtlohnvergleich in jedem Einzelfall.

Profi-Tipp: Eine Deckelung lohnt sich, wenn Sie viele Einsätze in derselben Branche haben. Bei Einzeleinsätzen mit stark schwankendem Vergleichsentgelt bleibt der volle Gesamtlohnvergleich der sicherere Weg. Mehr zum Begriff Equal Pay finden Sie in unserem Leitfaden.

Ab wann gilt Equal Pay und wie wird das Vergleichsentgelt berechnet? — overview diagram

Welche Rechtsfolgen drohen bei Verstößen gegen das AÜG?

Die Konsequenzen sind nicht abstrakt, sie sind hart. Ein Überlassungsvertrag ohne gültige Erlaubnis ist nichtig. Und dann greift die Fiktion: Zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher entsteht ein Arbeitsverhältnis, ganz gleich, ob der Entleiher das wollte oder nicht.

  • Nichtigkeit des Überlassungsvertrags bei fehlender oder abgelaufener Erlaubnis.
  • Fingiertes Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher, samt aller arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
  • Gesamtschuldnerische Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer.
  • Bußgelder gegen den Verleiher, in schweren Fällen auch strafrechtliche Ermittlungen.
  • Nachforderungen aus Equal-Pay-Differenzen, teils für die gesamte Einsatzdauer.

Diese Rechtsfolgen entstehen häufig aus scheinbar kleinen Fehlern: einer fehlenden Erlaubnis, einer überschrittenen Höchstdauer, einer falsch berechneten Equal-Pay-Differenz oder einer Kettenüberlassung, bei der ein Entleiher den Leiharbeitnehmer an einen weiteren Dritten weiterreicht. Solche formalen Lücken führen laut Rechtsprechung und Praxiskommentaren regelmäßig zu genau diesen Konsequenzen.

Statistik-Callout: Wer bei der Umsetzung Fehler früh erkennt, statt sie im Betrieb schleifen zu lassen, reduziert das Nachforderungsrisiko erheblich, das zeigt die Praxis bei nachträglichen Sanierungen von Zeitarbeitsmodellen.

Profi-Tipp: Sobald Sie einen Fehler entdecken, stoppen Sie den betroffenen Einsatz nicht sofort blindlings. Sichern Sie erst die Dokumentation, dann entscheiden Sie mit rechtlicher Beratung über das weitere Vorgehen. Mehr zur Haftungsfrage in unserem Beitrag zur Haftung in der Arbeitnehmerüberlassung.

Wie sieht ein dauerhaft rechtssicherer Compliance-Prozess aus?

Ein rechtssicheres Modell ist kein einmaliges Projekt. Es ist ein Prozess, der läuft, solange Sie Zeitarbeitnehmer einsetzen.

  1. Erlaubnis beantragen oder verlängern, mit Vorlauf von mindestens drei Monaten.
  2. Vertrag abschließen, mit korrekter Kennzeichnung und konkretisierter Person.
  3. Einsatz steuern, mit laufender Zeit- und Ortsdokumentation.
  4. Abrechnen, inklusive monatlichem Equal-Pay-Check.
  5. Auditieren, mit regelmäßigem internen Review und Vorbereitung auf externe Prüfung.
  • Onboarding-Check bei jedem neuen Einsatz, bevor der erste Arbeitstag beginnt.
  • Monatliches Equal-Pay-Review, nicht nur bei Fristablauf.
  • Verifizierung der Einsatzzeiten gegen die tatsächliche Anwesenheit.
  • Reporting an Geschäftsführung und, wo vorhanden, an den Betriebsrat des Einsatzbetriebs.
Rolle Verantwortung
HR Vertragserstellung, Onboarding, Dokumentationspflege
Legal Vertragsprüfung, Tarifbindung, Reaktion auf Rechtsänderungen
Finance Nachweis finanzielle Leistungsfähigkeit, Equal-Pay-Berechnung
Einsatzmanagement Einsatzzeiten, Kommunikation mit dem Entleiher

Der Betriebsrat des Einsatzbetriebs hat eigene Mitbestimmungsrechte, etwa bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern. Verleiher und Entleiher müssen sich hier abstimmen, sonst verzögert sich der Einsatzstart unnötig.

Profi-Tipp: Nutzen Sie fertige Vorlagen statt selbstgebastelter Verträge. Unsere Musterdokumente sind auf genau diese Prozessschritte abgestimmt und lassen sich an Ihren Tarifvertrag anpassen.

Wann brauchen Sie zwingend anwaltliche Unterstützung?

Manche Situationen lassen sich mit einer Checkliste lösen. Andere nicht.

  • Sie beantragen erstmals eine Erlaubnis oder müssen eine bestehende verlängern.
  • Die Bundesagentur hat eine Betriebsprüfung angekündigt.
  • Der Verdacht auf illegale Arbeitnehmerüberlassung steht im Raum, etwa durch Kettenüberlassung.
  • Ein Einsatz nähert sich der 18-Monats-Grenze und Sie sind unsicher, ob die Anrechnung korrekt läuft.
  • Ein Leiharbeitnehmer fordert Equal-Pay-Nachzahlungen, deren Berechnung strittig ist.
  • Es droht ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht wegen Haftung oder fingierter Beschäftigung.

Nanzka & Bödeker prüft Anträge, erstellt und aktualisiert Musterverträge, berechnet und verteidigt Equal-Pay-Ansprüche und vertritt Mandanten bei Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit sowie vor Arbeitsgerichten. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Zeitarbeitsrecht kennt die Kanzlei die typischen Prüfungsmuster der Behörde, nicht nur den Gesetzestext.

Profi-Tipp: Warten Sie nicht auf den Prüfungstermin. Ein kurzer ANÜ-Check vorher zeigt Lücken, während noch Zeit bleibt, sie zu schließen.

Kanzleiperspektive: Wo Entscheider typischerweise falschliegen

Der häufigste Irrtum, den ich in Mandaten sehe: Unternehmen verweisen im Vertrag korrekt auf einen Tarifvertrag, wenden ihn im Alltag aber gar nicht an. Der Equal-Pay-Ausgleich fehlt, die Zuschläge stimmen nicht, und niemand merkt es, bis eine Prüfung kommt oder ein ehemaliger Leiharbeitnehmer klagt.

Ein Fall aus der Praxis, anonymisiert: Ein mittelständischer Personaldienstleister hatte die Drei-Monate-Unterbrechungsregel falsch berechnet. Ein Leiharbeitnehmer war nach einer Pause von knapp über drei Monaten wieder beim gleichen Entleiher eingesetzt worden, aber die interne Zählung hatte die Pause fälschlich als „Neustart“ gewertet. Tatsächlich lag die Pause bei 89 Tagen, drei Tage unter der Grenze. Die Überlassung überschritt dadurch unbemerkt die 18-Monats-Grenze, und der Entleiher stand plötzlich vor einem fingierten Arbeitsverhältnis. Die Lösung war am Ende weniger dramatisch als die Ausgangslage: saubere Neuberechnung, sofortige Beendigung der Überlassung, Übernahmegespräch mit dem Entleiher. Aber ohne die frühe Entdeckung hätte es Nachforderungen über Monate gegeben.

Drei Dinge wirken sofort: Erstens, jede Unterbrechung mit exaktem Datum dokumentieren, nicht schätzen. Zweitens, den Equal-Pay-Termin für jeden Einsatz separat im Kalender führen, nicht pauschal für alle. Drittens, den Vertragstext einmal im Jahr gegen die tatsächliche Praxis abgleichen, nicht nur bei Neuabschluss.

Rechtssicher an den Start: So unterstützt Nanzka & Bödeker konkret

Ein selbst gebautes Vertragsmuster aus dem Internet oder ein Tarifvertragstext ohne Anpassung an Ihren Betrieb lösen das Problem nicht, sie verschieben es nur. Nanzka & Bödeker bietet den direkten Weg zur rechtssicheren Umsetzung, ohne dass Sie sich durch 60 Seiten Gesetzestext arbeiten müssen.

Nanzka & Bödeker

Die Kanzlei prüft Ihre Erlaubnislage, erstellt oder aktualisiert Ihre Musterverträge und begleitet Sie durch Prüfungen der Bundesagentur für Arbeit, egal ob Erstantrag, Verlängerung oder akuter Prüfungstermin. Die Angebote reichen vom kurzen ANÜ-Check bis zum vollständigen Vertragsaudit mit Equal-Pay-Berechnung. Die Abrechnung erfolgt nach Stundensatz oder Pauschale, je nach Umfang des Mandats, transparent besprochen vor Beginn.

Starten Sie mit dem Online-Check zur ANÜ-Erlaubnis. Fünf Minuten reichen, um zu sehen, wo Ihr Modell steht, und wo ein Gespräch mit uns sinnvoll wäre.

Quellen

Wer die Kriterien selbst nachprüfen will, kommt an diesen Quellen nicht vorbei:

Für internationale Bezüge im Arbeitsrecht, etwa bei grenzüberschreitenden Einsätzen, lohnt auch ein Blick auf den Beitrag zum Arbeitsgesetz unseres Partnerbüros.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.

FAQ

Wie lange darf ein Leiharbeitnehmer beim selben Entleiher bleiben?

Grundsätzlich 18 Monate, mit Anrechnung früherer Einsätze bei Unterbrechungen unter drei Monaten. Tarifverträge können diese Frist verlängern.

Ab wann muss ich Equal Pay zahlen?

Gesetzlich ab dem neunten Monat, sofern kein Tarifvertrag eine Staffelung bis maximal 15 Monate vorsieht.

Was passiert, wenn die AÜG-Erlaubnis fehlt?

Der Überlassungsvertrag ist nichtig, und zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher entsteht ein fingiertes Arbeitsverhältnis mit allen arbeitsrechtlichen Folgen.

Welche Unterlagen muss ich für eine Betriebsprüfung bereithalten?

Einsatzdokumentation, Lohnabrechnungen, Arbeits- und Überlassungsverträge sowie Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit müssen jederzeit abrufbar sein.

Wann sollte ich Nanzka & Bödeker einschalten?

Bei Erstantrag oder Verlängerung der Erlaubnis, bei angekündigter Betriebsprüfung, bei Überschreitung der Höchstdauer oder bei strittigen Equal-Pay-Nachforderungen.

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