AÜG Erlaubnis Kosten: Was Sie 2026 wirklich einplanen müssen

Der Erstantrag auf eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung kostet regulär 377 Euro, die erste Verlängerung meist 2.060 Euro, eine eingeschränkte Prüfung dagegen nur 1.316 Euro. Dazwischen liegen Routineprüfungen mit 1.665 Euro, Nachschauprüfungen mit 921 Euro und die bloße Anzeige nach § 1a AÜG mit 64,40 Euro. Warum die Spanne so groß ist? Die Bundesagentur für Arbeit bemisst die Gebühr am tatsächlichen Verwaltungsaufwand, nicht an einem Pauschalsatz und stellt den Betrag erst mit dem Gebührenbescheid fest.


Kurz gesagt:

  • Die Behörde bemisst die Gebühr nach dem tatsächlichen Prüfaufwand; Zahl der überlassenen Arbeitnehmer, Betriebsstruktur, frühere Beanstandungen und Niederlassungen fließen dabei ein.
  • Eine eingeschränkte Prüfung können Sie nicht beantragen; die Behörde entscheidet anhand objektiver Kriterien, wobei geringe Verleihtätigkeit und eine unauffällige Vorgeschichte dafür sprechen.
  • Für jede Antragsrunde sollten Sie neben der Amtsgebühr drei bis fünf Personentage für interne Vorbereitung und einen Puffer für externe Rechtsberatung einplanen.
  • Der Antrag muss schriftlich auf Deutsch und mit eigenhändiger Unterschrift eingereicht werden; fehlende Nachweise verzögern das Verfahren und erhöhen das Risiko einer umfassenden Standardprüfung.
  • Die Anzeige nach § 1a AÜG ersetzt keine Erlaubnis; sie gilt nur für den eng gesetzlich festgelegten Ausnahmefall und berechtigt nicht allgemein zur Arbeitnehmerüberlassung.

Nanzka & Bödeker
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Komplette Gebührenübersicht: Wann welche Gebühr anfällt

Wer zum ersten Mal mit dem Thema zu tun hat, denkt meist nur an die 377 Euro für den Erstantrag. Das ist der Einstiegspreis, mehr nicht. Die eigentliche Kostenfrage entscheidet sich später, bei Verlängerung und Prüfung.

Die Beträge stammen aus der Besonderen Gebührenverordnung (BMASBGebV) und ihrer Anlage, die seit dem 1. Oktober 2021 ein neues Gebührensystem regelt. Das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit listet die einzelnen Tatbestände, hier die wichtigsten im Überblick:

Neben diesen Hauptpositionen gibt es kleinere Gebühren für Untersagungsverfahren und Zwangsmaßnahmen, die in der Praxis selten greifen, aber im Gebührenverzeichnis ebenfalls hinterlegt sind. Wer nach einer Prüfung zusätzliche Auslagen verursacht, etwa durch Akteneinsicht oder Kopien, kann diese separat erstattet bekommen müssen. Kurz zusammengefasst, worauf Sie achten sollten:

  • Der Erstantrag ist immer 377 Euro, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche.
  • Verlängerung und Prüfung sind getrennte Gebührentatbestände, die auch getrennt anfallen können.
  • Die Anzeige nach § 1a AÜG ersetzt keine Erlaubnis und gilt nur für die gesetzlich definierte Ausnahme.

Warum die Gebühr variiert: Verwaltungsaufwand, Prüfarten, Fachliche Weisungen

Hier liegt der Knackpunkt, den viele Mandanten unterschätzen: Die Behörde rechnet nicht nach Schema F. Sie schaut, wie viel Arbeit ein Fall tatsächlich macht.

Mehrere Faktoren fließen ein. Die Anzahl der überlassenen Arbeitnehmer spielt eine Rolle, genauso wie die Struktur des Betriebs, frühere Beanstandungen und die Zahl der Niederlassungen. Ein Verleihunternehmen mit einer Niederlassung und sauberer Dokumentation löst einen anderen Prüfaufwand aus als ein Konzern mit mehreren Standorten und Vorgeschichte.

Die Unterscheidung zwischen Standardprüfung und eingeschränkter Prüfung ist dabei zentral. Bei geringem Umfang der Verleihtätigkeit oder unauffälliger Vorgeschichte kann die eingeschränkte Prüfung mit 1.316 Euro statt der vollen 2.060 Euro greifen. Das ist keine Wahlmöglichkeit, die Sie beantragen können, sondern eine Einschätzung der Behörde anhand objektiver Kriterien.

Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur werden regelmäßig aktualisiert und beeinflussen, wie Prüfungen ablaufen, in welchem Rhythmus sie stattfinden und welche digitalen Verfahren zum Einsatz kommen. Für Sie als Antragsteller heißt das: Je vollständiger die Unterlagen, desto eher landen Sie bei der günstigeren Prüfvariante.

Profi-Tipp: Legen Sie von Anfang an eine saubere Dokumentation über Umfang und Dauer Ihrer Verleihtätigkeit an. Das ist oft der entscheidende Unterschied zwischen 2.060 und 1.316 Euro.

Warum die Gebühr variiert: Verwaltungsaufwand, Prüfarten, Fachliche Weisungen — overview diagram

Konkrete Kostenbeispiele und wie Sie ein realistisches Budget planen

Reine Zahlen sagen wenig, solange Sie sie nicht an einem konkreten Fall durchrechnen. Drei Szenarien, wie sie in der Praxis tatsächlich vorkommen:

  1. Neuantrag: Ein Personaldienstleister stellt zum ersten Mal einen Antrag. Die Gebühr liegt bei 377 Euro, doch der eigentliche Aufwand steckt in der internen Vorbereitung, etwa zwei bis drei Personentage für Dokumentation und Formulare.
  2. Erste Verlängerung: Hier entscheidet sich viel. Bei Standardprüfung zahlen Sie 2.060 Euro, bei eingeschränkter Prüfung 1.316 Euro. Das Timing ist riskant, denn eine verspätete Verlängerung kann die Erlaubnis gefährden.
  3. Unbefristete Erlaubnis und Routinekontrolle: Nach erfolgreicher Verlängerung folgt häufig eine unbefristete Erlaubnis. Routineprüfungen in den Folgejahren kosten dann 1.665 Euro, bei eingeschränktem Umfang 921 Euro.

Die IHK Lippe zu Detmold beobachtet in der Praxis, dass viele Unternehmen nur mit den 377 Euro für den Erstantrag kalkulieren und die Kosten der ersten Verlängerung unterschätzen, was dann zu knappen Budgets führt.

Rechnen Sie also nicht nur die amtliche Gebühr ein. Ein realistischer Puffer für externe Rechtsberatung und internen Vorbereitungsaufwand, grob kalkuliert mit drei bis fünf Personentagen pro Antragsrunde, gehört in jede Budgetplanung.

Konkrete Kostenbeispiele und wie Sie ein realistisches Budget planen — overview diagram

Checkliste zur Antragstellung und zur Minimierung von Prüf- und Gebührenrisiken

Der Antrag auf Arbeitnehmerüberlassung (AÜG-2a) verlangt bestimmte Pflichtangaben, und die Form ist nicht verhandelbar: schriftlich, in deutscher Sprache, mit eigenhändiger Unterschrift. Wer hier schludert, verzögert nicht nur die Bearbeitung, sondern riskiert auch eine teurere Prüfung.

Folgende Punkte sollten Sie vor Antragstellung abhaken:

  • Vollständige Nachweise zur Organisation des Betriebs, inklusive Niederlassungsstruktur und Geschäftsführung.
  • Klare Dokumentation über Umfang und Dauer bisheriger Verleihtätigkeit, falls bereits vorhanden.
  • Nachweise zur Einhaltung von Equal Pay und Equal Treatment, soweit bereits Leiharbeitnehmer beschäftigt werden.
  • Vollständigkeit der Unterlagen nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit, um Nachforderungen zu vermeiden.

Nachforderungen sind der eigentliche Zeit- und Kostenfresser. Jede fehlende Unterlage verlängert das Verfahren und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde zur vollen Standardprüfung greift statt zur eingeschränkten Variante.

Profi-Tipp: Bereiten Sie sich auf typische Nachfragen vor: Nachweise zur Geschäftsführung, zur Kapitalausstattung und zu bestehenden Überlassungsverträgen gehören fast immer dazu.

Wer sich unsicher ist, welche Unterlagen im eigenen Fall ausreichen, findet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in unserem Beitrag zum Antrag auf Arbeitnehmerüberlassung.

Kanzlei-Kommentar: Wann sich professionelle Begleitung rechnet

Ich beschäftige mich seit über zwanzig Jahren mit Zeitarbeitsrecht, und eines wiederholt sich bei fast jedem Mandat: Die Gebühr selbst ist selten das Problem. Das eigentliche Risiko ist eine unvollständige Antragsvorbereitung, die eine teure Standardprüfung statt der eingeschränkten Variante auslöst.

Unsere Empfehlung ist simpel: Planen Sie einen Budgetpuffer ein, bereiten Sie den Antrag vollständig vor, und holen Sie sich bei komplexeren Strukturen, mehreren Niederlassungen oder bestehenden Beanstandungen anwaltliche Unterstützung. Wir bieten Unterstützung bei der Beantragung und Verlängerung der Erlaubnis, bei der Kommunikation mit der Bundesagentur und während laufender Prüfungen. Details zu den Prüfungen durch die Bundesagentur finden Sie in unserem vertiefenden Beitrag dazu.

Praktische Einschätzung: Drei kurzfristige Schritte für Entscheider

Wenn Sie jetzt vor einer Antragstellung oder Verlängerung stehen, würde ich drei Dinge priorisieren. Erstens: Klären Sie, ob es sich um einen Erstantrag oder eine Verlängerung handelt, die Gebührenlogik unterscheidet sich erheblich. Zweitens: Planen Sie einen Budgetpuffer für eine mögliche Standardprüfung ein, nicht nur für den günstigsten Fall. Drittens: Entscheiden Sie bewusst, ob Sie bei komplexer Struktur externe Begleitung brauchen, denn genau dort entstehen die teuersten Fehler.

— Ole Bödeker

Unsere Angebote: Wie wir Sie beim Antrag und bei Prüfungen unterstützen

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Wer sich durch Gebührentabellen und Fachliche Weisungen arbeitet, verliert oft Zeit, die im Tagesgeschäft fehlt. Wir übernehmen Aufgaben von der Beantragung und Verlängerung der Erlaubnis bis zur Begleitung bei Prüfungen.

  • Beantragung und Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, inklusive Dokumentenvorbereitung.
  • Prüfungsvorbereitung und Begleitung bei Betriebsprüfungen.
  • Vertragsprüfung für Überlassungs- und Arbeitsverträge.

Die Abrechnung erfolgt je nach Mandat nach Stundensatz oder Pauschale, abgestimmt auf den tatsächlichen Aufwand Ihres Falls. Prüfen Sie in fünf Minuten über unseren Online-Check zur ANÜ-Erlaubnis, ob und wie wir Sie unterstützen können.

FAQ

Wie hoch sind die Kosten für die Arbeitnehmerüberlassung?

Der Erstantrag auf eine Erlaubnis kostet 377 Euro, die erste Verlängerung je nach Prüfaufwand zwischen 1.316 Euro und 2.060 Euro. Routineprüfungen in laufenden Erlaubnissen liegen bei 1.665 Euro, eingeschränkte Varianten bei 921 Euro.

Was ist eine AÜG-Erlaubnis?

Die AÜG-Erlaubnis ist die behördliche Genehmigung nach § 1 AÜG, die ein Unternehmen braucht, um Arbeitnehmer gewerblich an andere Betriebe zu überlassen. Ohne diese Erlaubnis ist die Überlassung grundsätzlich nicht zulässig, außer für den engen Ausnahmefall der Anzeige nach § 1a AÜG.

Wie bekommt man eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?

Sie stellen einen schriftlichen Antrag nach dem Formular AÜG-2a bei der zuständigen Agentur für Arbeit, versehen mit eigenhändiger Unterschrift und den geforderten Nachweisen zur Betriebsorganisation. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie den Gebührenbescheid zusammen mit der Entscheidung über den Antrag.

Wie beantrage ich eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a)?

Für das Formular AÜG-2a benötigen Sie vollständige Angaben zur Geschäftsführung, zur geplanten Verleihtätigkeit und zu bestehenden Überlassungsverträgen, falls vorhanden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit den wichtigsten Unterlagen finden Sie in unserem Beitrag zum Antrag auf Arbeitnehmerüberlassung.

Quellen

Behörden und Gesetze: Direkt verlinkte Primärquellen

Wer es genau wissen will, sollte bei Unsicherheiten immer die Primärquellen heranziehen, nicht nur Zusammenfassungen. Die folgenden Dokumente bilden die rechtliche Grundlage für alle hier genannten Gebühren und Verfahren:

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