Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit

Eine Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit trifft viele Personalleiter und Geschäftsführer unvorbereitet. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) stellt strenge Anforderungen an Zeitarbeitsunternehmen, und die Kontrollbehörden prüfen zunehmend gezielt und systematisch. Wer die Anforderungen unterschätzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall den Verlust der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was bei einer Prüfung konkret kontrolliert wird, welche Prüfungsarten es gibt und wie Sie Ihr Unternehmen rechtssicher und strukturiert auf den Prüfungstag vorbereiten.

Punkt Details
Prüfungsarten unterscheiden Regel-, Verlängerungs- und Anlassprüfungen verlangen unterschiedliche Vorbereitung und Dokumente.
Dokumentation ist entscheidend Lückenlose und strukturierte Unterlagen sind das wichtigste Prüfkriterium.
Kosten im Blick behalten Die Prüfgebühren variieren je nach Anlass und sollten beim Budget eingeplant werden.
Juristische Beratung nutzen Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht minimiert Risiken und unterstützt bei Mängelbehebung.
Proaktives Handeln zahlt sich aus Frühzeitige interne Audits und Checklisten helfen, Fehler vor dem Prüfungsbesuch zu vermeiden.

Grundlagen der Prüfung durch die Arbeitsagentur

Die Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet die gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern) durch einen Verleiher an einen Entleiher. Der Leiharbeitnehmer arbeitet beim Entleiher, bleibt aber arbeitsvertraglich beim Verleiher angestellt. Diese Konstruktion ist in Deutschland rechtlich zulässig, aber streng reguliert. Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG. Es regelt, unter welchen Bedingungen Zeitarbeit erlaubt ist, welche Pflichten Verleiher und Entleiher haben und welche Sanktionen bei Verstößen drohen.

Die Bundesagentur für Arbeit ist die zuständige Behörde, die die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht. Sie kontrolliert die Einhaltung des AÜG bei Zeitarbeitsfirmen durch regelmäßige Betriebsprüfungen. Dabei geht es nicht um eine bürokratische Formalie, sondern um eine ernsthafte Überprüfung der Zuverlässigkeit des Verleihers, seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und der tatsächlichen Überlassungspraxis.

Die Prüfungen verfolgen drei zentrale Ziele:

  • Zuverlässigkeit des Verleihers: Werden die gesetzlichen Pflichten gegenüber den Leiharbeitnehmern eingehalten?
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Kann das Unternehmen seinen Verpflichtungen dauerhaft nachkommen?
  • Kontrolle der Überlassungspraxis: Werden Verträge korrekt gestaltet, Höchstüberlassungsdauern eingehalten und Gleichbehandlungsgrundsätze beachtet?

Für Zeitarbeitsunternehmen ist diese Kontrolle aus einem einfachen Grund hochrelevant: Ohne gültige ANÜ-Erlaubnis darf kein Leiharbeitnehmer überlassen werden. Ein Entzug der Erlaubnis bedeutet das sofortige Ende des Geschäftsmodells. Bereits kleinere Verstöße können zur Auflagenerteilung oder zur Verkürzung der Erlaubnisdauer führen.

„Die Bundesagentur für Arbeit prüft im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion, ob Verleiher die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung dauerhaft erfüllen.“ (FW-AÜG, Bundesagentur für Arbeit)

Besonders wichtig ist zu verstehen, dass die Prüfung nicht nur das Zeitarbeitsunternehmen selbst betrifft. Auch Entleiher, also Unternehmen, die Leiharbeitnehmer einsetzen, können in den Fokus geraten, wenn etwa der Verdacht illegaler Arbeitnehmerüberlassung besteht. Die Chancen und Pflichten der Arbeitnehmerüberlassung sind daher für beide Seiten relevant. Wer die rechtlichen Grundlagen kennt, kann Risiken frühzeitig erkennen und gegensteuern.

Arten und Ablauf der Prüfungen

Nicht jede Prüfung durch die Arbeitsagentur ist gleich. Es gibt verschiedene Prüfungsarten, die sich in Anlass, Ablauf und Kosten unterscheiden. Das Wissen darüber hilft Ihnen, sich gezielt vorzubereiten und im richtigen Moment die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Die wichtigsten Prüfungsarten im Überblick:

  1. Regelprüfung: Diese Prüfung findet bei Inhabern einer unbefristeten Erlaubnis statt und wird alle 5 Jahre durchgeführt. Sie ist die häufigste Form und prüft umfassend alle relevanten Bereiche.
  2. Verlängerungsprüfung: Wenn eine befristete Erlaubnis verlängert werden soll, findet eine gesonderte Prüfung statt. Sie ist aufwändiger als die Regelprüfung und entsprechend teurer.
  3. Nachschauprüfung: Diese Prüfung erfolgt ohne vorherige Ankündigung und dient der stichprobenartigen Kontrolle. Sie kann jederzeit stattfinden.
  4. Anlassprüfung: Wenn konkrete Hinweise auf Verstöße vorliegen, etwa durch Beschwerden von Leiharbeitnehmern oder Hinweise anderer Behörden, wird eine anlassbezogene Prüfung eingeleitet.
Prüfungsart Anlass Typischer Ablauf Kosten (ca.)
Regelprüfung Alle 5 Jahre Anmeldung, Unterlagenprüfung, Betriebsbesuch 1.665 €
Verlängerungsprüfung Antrag auf Verlängerung Umfassende Prüfung aller Unterlagen 2.060 €
Nachschauprüfung Stichprobe Unangekündigt, kurze Kontrolle Variabel
Anlassprüfung Konkrete Hinweise auf Verstöße Gezielte Prüfung einzelner Sachverhalte Variabel

Die Kosten einer Regelprüfung betragen rund 1.665 Euro, eine Verlängerungsprüfung schlägt mit etwa 2.060 Euro zu Buche. Bei Nachschau und Anlassprüfungen variieren die Kosten je nach Aufwand erheblich. Diese Gebühren trägt das geprüfte Unternehmen selbst.

Der typische Ablauf einer Regelprüfung beginnt mit einer schriftlichen Ankündigung der Arbeitsagentur. Anschließend werden Unterlagen angefordert. Es folgt ein Betriebsbesuch, bei dem Prüfer Gespräche führen und Dokumente vor Ort einsehen. Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bericht mit Feststellungen und gegebenenfalls Auflagen.

Der Prüfer trägt seinen Besuch beim Unternehmen am Empfang ins Besucherbuch ein.

Die Risiken bei Prüfungen sind nicht zu unterschätzen. Wer auf eine Nachschauprüfung nicht vorbereitet ist, weil er glaubt, die nächste Regelprüfung sei noch Jahre entfernt, handelt fahrlässig. Jedes Zeitarbeitsunternehmen sollte daher dauerhaft prüfungsbereit sein. Der AÜG-Leitfaden 2026 gibt einen strukturierten Überblick über alle aktuellen Anforderungen.

Worauf achten die Prüfer?

Wer weiß, worauf Prüfer besonders achten, kann gezielt gegensteuern. Die Prüfer der Bundesagentur für Arbeit folgen einem klaren Prüfkatalog, der sich an den Vorgaben des AÜG und der Fachlichen Weisungen orientiert. Die typischen Prüfschwerpunkte umfassen Equal Pay und Equal Treatment, Lohnabrechnung, Überlassungsverträge, Sozialversicherungsanmeldungen, die Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten sowie die vollständige Dokumentation.

Prüffeld Typische Risiken
Equal Pay / Equal Treatment Fehlende Nachweise zur Gleichbehandlung, keine Tarifdokumentation
Lohnabrechnung Fehlerhafte Zuschläge, fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Überlassungsverträge Unvollständige Angaben, fehlende Konkretisierungen
Sozialversicherungsanmeldung Verspätete oder fehlerhafte Anmeldungen
Höchstüberlassungsdauer Überschreitung der 18-Monate-Grenze ohne wirksame Abweichungsvereinbarung
Dokumentation Lückenhafte oder nicht aufbewahrte Unterlagen

Ein häufiger und gravierender Fehler in der Praxis ist die fehlende oder fehlerhafte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Leiharbeitnehmer haben denselben Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie Stammbelegschaft. Wird dieser Anspruch nicht korrekt abgebildet, führt das bei der Prüfung sofort zu Beanstandungen. Ähnliches gilt für die Einhaltung der 18-monatigen Höchstüberlassungsdauer: Viele Unternehmen verwalten die Einsatzzeiten nicht sauber und überschreiten die Grenze, ohne es zu merken.

Die Pflichten und Risiken der Arbeitnehmerüberlassung sind vielfältig. Besonders kritisch ist der Bereich Equal Pay: Leiharbeitnehmer haben nach neun Monaten Einsatz beim selben Entleiher grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Abweichungen sind nur über Tarifverträge möglich, erfordern aber eine lückenlose Dokumentation.

Prüfi-Tipp: Auch die Gestaltung der Überlassungsverträge selbst wird genau unter die Lupe genommen. Fehlen Pflichtangaben wie die Art der Tätigkeit, der Einsatzort oder die voraussichtliche Dauer, ist das ein direkter Verstoß gegen das AÜG.

Profi-Tipp: Führen Sie eine interne Prüfungsmappe, in der alle relevanten Dokumente dauerhaft gesammelt und aktuell gehalten werden. Dazu gehören Überlassungsverträge, Lohnabrechnungen, Nachweise zur Sozialversicherungsanmeldung, Arbeitszeitnachweise und Equal-Pay-Dokumentation. Diese Mappe sollte jederzeit abrufbereit sein, nicht erst wenn die Ankündigung der Prüfung eintrifft.

Die wichtigsten Unterlagen, die Sie dauerhaft vorhalten sollten:

  • Alle abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit vollständigen Pflichtangaben
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Jahre für alle Leiharbeitnehmer
  • Nachweise zur Anmeldung bei der Sozialversicherung
  • Dokumentation der Einsatzzeiten je Leiharbeitnehmer und Entleiher
  • Equal-Pay-Nachweise oder Tarifvertragsdokumentation
  • Nachweise zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wer diese Unterlagen strukturiert vorhält, hat im Prüfungsfall einen klaren Vorteil. Fehlen Dokumente, entsteht schnell der Eindruck mangelnder Sorgfalt, was Prüfer zu weiteren Nachfragen veranlasst. Mehr zu den Compliance-Anforderungen in der Zeitarbeit finden Sie in unserem Wissensbereich.

So bestehen Sie die Prüfung

Mit Kenntnis der Prüffelder ist die nächste Frage: Wie kann Ihr Unternehmen die Prüfung optimal vorbereiten und im Ernstfall bestehen? Eine strukturierte Vorbereitung ist kein einmaliger Kraftakt, sondern ein dauerhafter Prozess.

Übersicht: So läuft eine Prüfung durch die Arbeitsagentur ab – die wichtigsten Begriffe im Überblick

Die Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung beinhaltet interne Audits, die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, eine gründliche Dokumentationsprüfung und die sofortige Korrektur erkannter Fehler. Diese vier Schritte bilden das Fundament jeder rechtssicheren Prüfungsvorbereitung.

Schritte zur systematischen Vorbereitung:

  1. Internes Audit durchführen: Überprüfen Sie alle laufenden und abgeschlossenen Überlassungsverhältnisse auf Vollständigkeit und Korrektheit. Nutzen Sie dabei die FW-AÜG als Checkliste, da diese das offizielle Prüfraster der Arbeitsagentur widerspiegelt.
  2. Dokumentation systematisch aufbauen: Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtunterlagen vollständig, aktuell und geordnet vorliegen. Lücken in der Dokumentation sind ein häufiger Auslöser für Beanstandungen.
  3. Fachanwalt für Arbeitsrecht einbinden: Ziehen Sie frühzeitig rechtliche Expertise hinzu. Ein erfahrener Anwalt erkennt Schwachstellen, die interne Mitarbeiter oft übersehen, und kann Korrekturen rechtssicher umsetzen.
  4. Fehler sofort korrigieren: Wenn das interne Audit Verstöße aufdeckt, handeln Sie unverzüglich. Prüfer bewerten es positiv, wenn ein Unternehmen nachweislich selbst aktiv geworden ist.
  5. Prüfer bei Unklarheiten kontaktieren: Es ist zulässig und in vielen Fällen sinnvoll, vor der Prüfung offene Fragen direkt mit der zuständigen Stelle der Arbeitsagentur zu klären.

Profi-Tipp: Nutzen Sie den Online-Check zur ANÜ-Erlaubnis, um schnell festzustellen, ob Ihr Unternehmen die Grundvoraussetzungen für eine rechtssichere Arbeitnehmerüberlassung erfüllt. Dieser erste Schritt kostet wenig Zeit und kann wertvolle Hinweise auf Handlungsbedarf liefern.

Besonders wichtig ist die regelmäßige Wiederholung dieser Schritte. Viele Unternehmen bereiten sich intensiv auf eine Prüfung vor und vernachlässigen danach die laufende Compliance. Das ist ein Fehler. Denn Nachschauprüfungen kommen ohne Vorwarnung, und neue gesetzliche Anforderungen können jederzeit neue Pflichten begründen.

Die folgenden Punkte sollten Sie dauerhaft im Blick behalten:

  • Aktualität der Überlassungsverträge bei jeder neuen Überlassung prüfen
  • Einsatzzeiten je Leiharbeitnehmer und Entleiher kontinuierlich dokumentieren
  • Tarifverträge auf Aktualität und korrekte Anwendung prüfen
  • Lohnabrechnungen monatlich auf Vollständigkeit und Korrektheit kontrollieren
  • Änderungen im AÜG und in der FW-AÜG zeitnah in interne Prozesse übertragen

Eine gut vorbereitete Prüfung ist kein Zufall. Sie ist das Ergebnis konsequenter interner Prozesse und der richtigen rechtlichen Begleitung.

Was Personalleiter wirklich wissen sollten

In unserer täglichen Beratungspraxis beobachten wir immer wieder denselben Irrtum: Viele Unternehmen betrachten die Prüfung durch die Arbeitsagentur als bürokratische Routine, nicht als ernsthaftes Risiko. Dieser Denkfehler kostet Zeit, Geld und im schlimmsten Fall die Erlaubnis.

Prüfer konzentrieren sich besonders auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf korrekte Zuschläge. Unternehmen mit Tarifvertrag haben zwar Abweichungsmöglichkeiten vom Equal-Pay-Grundsatz, tragen dafür aber eine strenge Dokumentationspflicht. Wer diese unterschätzt, verliert den Vorteil des Tarifvertrags sofort.

Ein weiterer blinder Fleck: Viele Personalleiter glauben, dass ein gültiger Tarifvertrag automatisch Schutz bietet. Das stimmt nur, wenn die Anwendung des Tarifvertrags lückenlos nachgewiesen werden kann. Fehlende Nachweise werden von Prüfern genauso bewertet wie fehlende Zahlungen.

Unsere klare Empfehlung aus über 20 Jahren Erfahrung: Binden Sie frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ein, bevor die Prüfungsankündigung kommt. Wer erst dann reagiert, hat oft zu wenig Zeit, um erkannte Fehler noch zu korrigieren. Mehr Praxiswissen zur Zeitarbeitsprüfung finden Sie in unserem Informationsbereich.

Rechtssicherheit und Beratung

Wenn Sie nach der Lektüre dieses Artikels wissen möchten, wie gut Ihr Unternehmen für die nächste Prüfung aufgestellt ist, empfehlen wir einen ersten strukturierten Schritt.

https://zeitarbeit-rechtsanwalt.de

Nutzen Sie unseren Online-Check zur ANÜ-Erlaubnis, um Ihren aktuellen Status schnell einzuschätzen. Verschaffen Sie sich mit dem Überblick über Zeitarbeitsarten Klarheit über Ihr Geschäftsmodell. Für eine vollständige rechtssichere Aufstellung empfehlen wir unseren Praxisleitfaden Zeitarbeit rechtssicher gestalten sowie den aktuellen AÜG-Leitfaden 2026. Unsere Kanzlei begleitet Sie mit über 20 Jahren Erfahrung durch jeden Schritt des Prüfungsprozesses.

Häufig gestellte Fragen zur Prüfung durch die Arbeitsagentur

Wie oft prüft die Arbeitsagentur Zeitarbeitsunternehmen?

Regelprüfungen finden alle 5 Jahre für Inhaber unbefristeter Erlaubnisse statt. Zusätzlich gibt es Verlängerungsprüfungen, unangekündigte Nachschauprüfungen und anlassbezogene Prüfungen, die jederzeit erfolgen können.

Was kostet die Prüfung durch die Arbeitsagentur?

Eine Regelprüfung kostet rund 1.665 Euro, eine Verlängerungsprüfung etwa 2.060 Euro. Bei Nachschau und Anlassprüfungen variieren die Kosten je nach tatsächlichem Prüfungsaufwand.

Welche Dokumente sollte ich für die Prüfung bereithalten?

Sie sollten Überlassungsverträge, Lohnabrechnungen, Nachweise zur Sozialversicherungsanmeldung, Arbeitszeitnachweise und die vollständige Equal-Pay-Dokumentation strukturiert und jederzeit abrufbereit vorhalten.

Wer sollte bei der Vorbereitung auf die Prüfung eingebunden werden?

Personalleitung und Geschäftsführung sollten frühzeitig zusammenarbeiten und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einbinden, idealerweise lange vor der eigentlichen Prüfungsankündigung, um ausreichend Zeit für Korrekturen zu haben.

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