Für die AÜG Erlaubnis brauchen Sie das Pflichtformular AÜG 2a, unterschrieben von einer vertretungsberechtigten Person, plus Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Führungszeugnis (Belegart 0), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3 oder GZR 4), Bescheinigungen der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft, einen Liquiditätsnachweis über die von der Bundesagentur für Arbeit geforderte Mindestliquidität sowie Musterarbeits- und Musterüberlassungsverträge nach §§ 11, 12 AÜG. Alles reichen Sie digital über das Portal der Bundesagentur für Arbeit ein. Fehlt eine Belegart oder ist ein Nachweis veraltet, zieht sich das Verfahren um Wochen, manchmal Monate. Wer vollständig einreicht, hat die besseren Karten.
Kurz gesagt:
- Für die Beantragung der AÜG-Erlaubnis sind umfassende Nachweise erforderlich, darunter das Formular AÜG 2a, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Führungszeugnis, GZR-Auskunft, Krankenkassen- und Berufsgenossenschaftsbescheinigungen sowie Liquiditätsnachweise.
- Das zentrale Dokument ist das unterschriebene Formular AÜG 2a, wobei nur eine vertretungsberechtigte Person unterschreiben darf, nicht die Personalabteilung.
- Verzögerungen lassen sich oft durch unvollständige oder veraltete Belege, fehlerhafte Belegarten oder fehlende Vollmachten verursachen, wobei eine doppelte Belegprüfung vor Einreichung hilfreich ist.
- Die Bearbeitung dauert in der Regel länger, wenn Unterlagen fehlen, Belege veraltet sind oder Systemfehler auftreten, weshalb eine rechtzeitige Fristplanung für Verlängerungen unbedingt notwendig ist.
- Eine professionelle Unterstützung beim Antragsprozess kann die Verfahrensdauer verkürzen und Nachfragen reduzieren, indem sie die vollständige Dokumentenlage vorab prüft und optimiert.
Detaillierte Checkliste: Alle Unterlagen, die die Bundesagentur verlangt
Fangen wir mit dem Formular an, weil daran fast jeder Antrag zuerst scheitert. Das AÜG 2a ist kein optionales Beiblatt, sondern das zentrale Dokument des gesamten Verfahrens. Es muss von einer Person unterschrieben werden, die tatsächlich zur Vertretung des Unternehmens berechtigt ist, also Geschäftsführung oder Prokura, nicht die Personalabteilung. Das Formular steht als PDF direkt bei der Bundesagentur für Arbeit zum Download bereit, inklusive aller Pflichtfelder und Hinweise zu den einzelnen Belegarten.
Danach kommt der Papierberg, den kaum jemand unterschätzen sollte:
- Handelsregisterauszug: chronologisch und im Querformat, nicht älter als ein paar Wochen
- Gesellschaftsvertrag und aktuelle Gesellschafterliste
- Gewerbeanmeldung, bei ausländischen Gesellschaftern gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen
- Führungszeugnis der Belegart 0 für alle vertretungsberechtigten Personen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3 für Einzelunternehmer, GZR 4 für Gesellschaften)
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Anmeldung des Betriebs
- Bescheinigungen der Krankenkassen, mindestens für die Hälfte der Beschäftigten
- Liquiditätsnachweis über mindestens 15.000 € Eigenkapital, beziehungsweise 3.000 € pro Leiharbeitnehmer ab dem sechsten
- Musterarbeitsvertrag nach § 11 AÜG und Musterüberlassungsvertrag nach § 12 AÜG
- Vollmachten und Lebensläufe der vertretungsberechtigten Personen
Führungszeugnis und GZR-Auskunft beantragen Sie beim Bundesamt für Justiz, nicht bei der Bundesagentur selbst. Das übersehen viele, weil das Portal der Bundesagentur so zentral wirkt, dass man annimmt, dort liefe alles zusammen. Tut es nicht. Die Beschaffungswege sind getrennt, und die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz kann selbst mehrere Wochen dauern.
Der Liquiditätsnachweis ist der Punkt, an dem sich die Spreu vom Weizen trennt. Es reicht nicht, einen Kontostand zu zeigen, der zufällig am Stichtag hoch war. Die Bundesagentur will nachvollziehbare, aktuelle Belege sehen, Kontoauszüge über mehrere Monate sind üblich, ergänzt durch Bankbestätigungen oder Kreditlinien.
Profi-Tipp: Kombinieren Sie Kontoauszug und Kreditbestätigung als Doppelbeleg. Ein einzelner Kontoauszug reicht bei knapper Kalkulation oft nicht, weil die Bundesagentur auf Schwankungen im Zeitverlauf achtet, nicht nur auf eine Momentaufnahme.
Wer sich vorab durch die Kriterien für die AÜG-Erlaubnis arbeitet, versteht schneller, worauf die Prüfer tatsächlich Wert legen, statt sich an der reinen Formularlogik abzuarbeiten.
Wie reichen Sie den Antrag über das BA-Portal ein?
Der digitale Weg ist inzwischen der Regelfall, und ehrlich gesagt auch der einzige, der Sinn macht.
- Formular ausfüllen: AÜG 2a vollständig am Bildschirm bearbeiten, als PDF speichern, nichts handschriftlich nachtragen.
- Unterschrift einholen: Die vertretungsberechtigte Person unterschreibt eigenhändig, digital oder auf Papier zum Einscannen.
- Identifizierung durchführen: Über eID oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) identifizieren Sie sich im Portal der Bundesagentur für Arbeit selbst.
- Dokumente hochladen: Alle Nachweise als PDF über den Upload-Service einreichen, kein Postversand mehr nötig, sofern die Identifizierung erfolgreich war.
- Nachreichungen einplanen: Fehlt etwas, meldet sich die Bundesagentur schriftlich, meist mit klarer Frist. Nachreichungen laufen ebenfalls über den Upload-Service.
Wenn die Bundesagentur nachfragt, ist das kein Alarmsignal, sondern Routine. Entscheidend ist, dass Sie fristgerecht und dokumentiert antworten, nicht hektisch und lückenhaft. Eine gute Übersicht zur formalen Seite liefert der Beitrag zum Antrag auf Arbeitnehmerüberlassung.
Warum verzögern sich Anträge oder werden abgelehnt?
Vier Fehler ziehen sich durch fast jede verzögerte Akte, die uns über den Tisch geht:
- Falsche oder fehlende Belegarten, etwa ein Führungszeugnis ohne den Hinweis auf Belegart 0
- Liquiditätsnachweise, die den Mindestbetrag knapp verpassen oder zu alt sind
- Auffälligkeiten in den internen Systemen der Bundesagentur, etwa bei VERBIS und STEP
- Unklare Vertretungsverhältnisse, weil die Vollmacht fehlt oder nicht zur unterschreibenden Person passt
Profi-Tipp: Lassen Sie eine zweite Person im Haus die Belegart-Codes gegenchecken, bevor Sie hochladen. Diese zehn Minuten Vorprüfung ersparen Ihnen oft Wochen Wartezeit auf eine Nachfrage.
Fristen, Gültigkeit und Gebühren: Was zeitlich auf Sie zukommt
Die Erlaubnis gilt zunächst ein Jahr. Danach wird es eng, denn die Verlängerung muss spätestens drei Monate vor Ablauf beantragt sein, eine materielle Ausschlussfrist, kein Kann.
- Erstmalige Erlaubnis: befristet auf ein Jahr
- Verlängerungsantrag: spätestens drei Monate vor Fristablauf einreichen
- Unbefristete Erlaubnis: möglich nach drei Jahren durchgängig erlaubter Tätigkeit
- Erinnerungsschreiben: die Bundesagentur meldet sich meist rund fünf Monate vor Ablauf
Wird der Antrag abgelehnt, bleibt der Widerspruch als erster Schritt, danach der Klageweg vor dem Sozialgericht. Beides sollte man nicht ohne rechtliche Begleitung angehen.
Was Prüfer bei der Bundesagentur wirklich sehen wollen
Zuverlässigkeit ist kein Bauchgefühl der Sachbearbeiter, sondern wird an harten Kriterien festgemacht. Saubere Sozialversicherungsmeldungen, pünktliche Lohnzahlungen, nachvollziehbare Buchungsbelege, das ist die Basis. Die Fachlichen Weisungen zum AÜG zeigen deutlich, dass Kurzarbeitsanzeigen oder Insolvenzgeldmeldungen im System sofort Rückfragen auslösen.
- Lebenslauf der vertretungsberechtigten Person klar und lückenlos formulieren
- Vollmachten datieren und mit Handelsregister abgleichen
- Geschäftsunterlagen mindestens drei Jahre aufbewahren, wie es die fachlichen Weisungen der Bundesagentur vorsehen
- Bei ausländischen Qualifikationen der Geschäftsführung frühzeitig die Anerkennung von Abschlüssen klären
Kurz und knapp: Wer die Mindestliquidität von 3.000 € pro Leiharbeitnehmer ab dem sechsten Beschäftigten nicht im Blick hat, verschätzt sich schnell bei wachsenden Teams, das lässt sich anhand der Vorgaben der Bundesagentur klar belegen.
Was die meisten Ratgeber beim AÜG-Antrag übersehen
Die meisten Checklisten im Netz behandeln den AÜG-Antrag wie ein Formular-Ausfüllen, fertig, abgeschickt, erledigt. Das greift zu kurz. Die eigentliche Prüfung findet im Hintergrund statt, in Systemen wie VERBIS und STEP, wo die Bundesagentur Ihre gesamte Compliance-Historie abklopft. Ein Unternehmen mit tadellosen Unterlagen, aber einer alten Kurzarbeitsanzeige aus einer schwierigen Phase, bekommt trotzdem Rückfragen.

Was ich Mandanten immer wieder sage: Die Formulare sind der leichte Teil. Der schwierige Teil ist, die eigene Sozialversicherungshistorie und Zahlungsmoral so aufzustellen, dass sie einer Prüfung ohne Nachfragen standhält. Wer erst beim Ausfüllen des AÜG 2a merkt, dass irgendwo eine Meldung fehlt, hat schon verloren, zeitlich gesehen.
Meine Empfehlung, unpopulär, aber ehrlich: Machen Sie die interne Vorprüfung nicht selbst, wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen. Die Fehlerquote bei Erstanträgen ist hoch, nicht weil die Unternehmen unsorgfältig wären, sondern weil das Regelwerk an Stellen kompliziert ist, die man erst nach mehreren Verfahren wirklich kennt.
— Ole Bödeker
Wie wir Sie beim Antrag unterstützen können
Für viele Personaldienstleister bietet sich die Unterstützung durch eine spezialisierte Kanzlei an, die die Unterlagen prüft, bevor die Bundesagentur dies tut, und so Lücken aufdeckt, die im PDF nicht sichtbar sind, wohl aber im Prüfsystem der Behörde.

Ein mögliches Leistungsangebot kann die komplette Antragsstrecke abdecken, von der Unterlagenprüfung über die Erstellung des Antrags bis zur Begleitung beim Upload. Erfolgt später eine Prüfung durch die Bundesagentur oder ein Widerspruchsverfahren, kann auch dort vertreten werden. Ein Mandat kann zu weniger Nachfragen führen, da die Belegarten von Anfang an stimmen, und zu einer kürzeren Verfahrensdauer, weil weniger nachgereicht werden muss. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, starten Sie mit unserem Online-Check zur Arbeitnehmerüberlassung und lassen Sie in wenigen Minuten prüfen, wo Nachholbedarf besteht.
Quellen
- Antrag AÜG 2a (Formular) – Bundesagentur für Arbeit (PDF)
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen
- Fachliche Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) — Haufe
FAQ
Wie bekomme ich eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
Sie stellen den Antrag über das Formular AÜG 2a beim Portal der Bundesagentur für Arbeit, unterschrieben von einer vertretungsberechtigten Person, zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen zu Zuverlässigkeit und Liquidität.
Was brauche ich für die Arbeitnehmerüberlassung?
Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Führungszeugnis der Belegart 0, GZR-Auskunft, Krankenkassen- und Berufsgenossenschaftsbescheinigungen, einen Liquiditätsnachweis über mindestens 15.000 € sowie Musterverträge nach §§ 11 und 12 AÜG.
Was ist eine AÜG-Erlaubnis?
Die AÜG-Erlaubnis ist die behördliche Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit, die ein Unternehmen berechtigt, Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an andere Betriebe zu verleihen.
Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG?
Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG bedeutet, dass ein Verleihunternehmen eigene Beschäftigte vorübergehend einem Kundenbetrieb zur Arbeitsleistung zur Verfügung stellt, gegen eine erforderliche Erlaubnis der Bundesagentur.
Wie lange dauert die Bearbeitung des AÜG-Antrags?
Eine feste Bearbeitungsdauer nennt die Bundesagentur nicht öffentlich, in der Praxis verlängert sich das Verfahren jedoch deutlich, wenn Unterlagen fehlen oder Rückfragen zu Belegarten und Liquidität offenbleiben.












