Viele Zeitarbeitsfirmen stehen immer wieder vor der Herausforderung, Werkverträge und Dienstverträge rechtssicher abzugrenzen. Diese Unterscheidung entscheidet nicht nur über die Vertragsgestaltung, sondern schützt vor Bußgeldern und Haftungsfallen. Besonders unter dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist eine klare Dokumentation und Einhaltung der Regeln unverzichtbar. Hier erfahren Sie, wie Sie zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag trennen und Compliance sichern, um Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken zu bewahren.
Auf einen Blick
| Punkt | Details |
|---|---|
| Werk- und Dienstverträge unterscheiden sich klar | Werkverträge konzentrieren sich auf das Ergebnis, während Dienstverträge die Arbeitskraft ohne Erfolgsversprechen bereitstellen. |
| Risiko und Verantwortung | Bei Werkverträgen trägt der Auftragnehmer das wirtschaftliche Risiko, während beim Dienstvertrag der Auftraggeber verantwortlich ist. |
| Vertragsgestaltung ist entscheidend | Eine präzise Dokumentation der vereinbarten Leistungen schützt vor rechtlichen Problemen und Vorwürfen der Scheinselbstständigkeit. |
| Regelmäßige Compliance-Überprüfung | Monatliche Kontrollen der Erlaubnisse und jährliche Vertragsprüfungen minimieren Haftungsrisiken und bereiten Sie auf Behördenprüfungen vor. |
Definition und Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag
Die klare Unterscheidung zwischen Werk- und Dienstverträgen ist für Ihre Zeitarbeitsfirma entscheidend. Beide Vertragstypen regeln die Zusammenarbeit mit Fachkräften, funktionieren aber völlig unterschiedlich. Wer hier verwechselt, riskiert erhebliche rechtliche Konsequenzen.
Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Herstellung eines individuellen Werks oder Endprodukts. Der geschuldete Erfolg steht im Mittelpunkt, nicht die erbrachte Arbeit selbst. Das heißt: Sie zahlen für das Ergebnis, nicht für die investierte Zeit. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, wenn das Werk nicht gelingt.
Der Dienstvertrag hingegen verpflichtet zur Bereitstellung von Arbeitskraft ohne konkretes Erfolgsversprechen. Hier gelten Weisungsrecht und Eingliederung in die Arbeitsorganisation. Die Tätigkeit selbst ist geschuldet, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
Praktische Unterschiede im Detail
Die Abgrenzung wirkt sich auf mehrere Bereiche aus:
- Erfolgshaftung: Werkverträge garantieren ein Ergebnis; Dienstverträge nur die Arbeitsleistung
- Weisungsrecht: Dienstverträge erlauben volle Weisungsgebundenheit; Werkverträge sehen größere Autonomie vor
- Eingliederung: Dienstverträge erfordern echte Integration in Ihre Arbeitsorganisation
- Kündigungsregularien: Werkverträge erlauben jederzeitige Kündigung mit Ausgleichsansprüchen; Dienstverträge folgen festen Fristen
Die entscheidende Frage lautet: Zahlen Sie für ein greifbares Endergebnis oder für die regelmäßige Bereitschaft von Arbeitskraft?
In der Zeitarbeit arbeiten Sie fast ausschließlich mit Dienstverträgen. Die überlassenen Arbeitnehmer sollen sich vollständig in die Betriebe Ihrer Kundschaften integrieren und deren Anweisungen befolgen. Ein Werkvertrag würde diesem Modell widersprechen.
Werkverträge finden sich typischerweise im Bauwesen, Handwerk und bei spezialisierten IT-Projekten. Dort ist das konkrete Endergebnis vertraglich definiert.

Pro-Tipp: Dokumentieren Sie klar in Ihren Verträgen, ob Sie einen Dienst oder ein Werk schulden – dies verhindert späteren Streit und schützt Sie vor arbeitsrechtlichen Fehlklassifizierungen bei Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit.
Typische Anwendungen und Beispiele in der Zeitarbeit
In der Praxis zeigt sich schnell: Dienstverträge dominieren die Zeitarbeit völlig. Die überlassenen Arbeitskräfte erbringen Leistungen in den Betrieben Ihrer Kundschaften – ohne dass ein konkretes Werk entsteht. Das ist das Kernmodell Ihrer Branche.
Nehmen wir ein konkretes Szenario: Ein Maschinenbaubetrieb benötigt kurzfristig drei zusätzliche Fachkräfte für die Montage. Diese Arbeitnehmer arbeiten unter Anleitung des Betriebsleiters, folgen seinen Anweisungen und sind vollständig in die Produktion integriert. Am Ende des Einsatzes schulden sie kein fertiges Produkt – sie haben Arbeitskraft bereitgestellt. Das ist ein klassischer Dienstvertrag.
Ein anderes Beispiel: Eine Personalvermittlung stellt einen IT-Spezialisten für Supportaufgaben zur Verfügung. Dieser beantwortet Kundenanfragen, dokumentiert Probleme und folgt den Standards des Unternehmens. Auch hier liegt ein Dienstvertrag vor, nicht ein Werk.
Wann werden Werkverträge relevant?
Werkverträge spielen in der Zeitarbeit eher eine Ausnahmerolle. Es gibt aber Situationen, wo sie passen:
- Spezialfirmen für einzelne Projekte: Ein Ingenieurbüro übernimmt eine Konstruktionsaufgabe mit definierten Lieferergebnissen
- Reparatur- und Instandhaltungsaufträge: Ein Spezialist repariert eine Maschine – das Werk ist die funktionierende Anlage
- Beratung mit konkretem Endergebnis: Ein Berater erstellt ein Konzept oder eine Studie als abgebendes Produkt
- Handwerk und Bauleistungen: Ein Malerbetrieb streicht Räume – das Werk ist die gestrichene Fläche
Die Abgrenzung bestimmt, wer das wirtschaftliche Risiko trägt: Bei Werkverträgen der Auftragnehmer, bei Dienstverträgen der Auftraggeber.
In Ihrem Kerngeschäft der Arbeitnehmerüberlassung sind Werkverträge problematisch. Wenn Sie vertraglich nur ein “Werk” schulden, aber de facto Arbeitnehmer überlassen, riskieren Sie, dass Behörden das als Umgehung des AÜG-Regulierungsrahmens einstufen.
Die praxisnahen Beispiele für Zeitarbeitsverträge zeigen häufig Fälle, wo diese Unterscheidung zu Problemen führt. Die Realität weicht oft vom Papier ab.
Pro-Tipp: Prüfen Sie Ihre bestehenden Verträge: Nennt die Vereinbarung ein Werk als Leistung, während faktisch Arbeitskraft überlassen wird? Das sollten Sie rechtlich klären, bevor es zu einer Betriebsprüfung kommt.
Rechtliche Grundlagen im BGB und AÜG
Die rechtliche Unterscheidung zwischen Werk- und Dienstverträgen fußt auf zwei Säulen: dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Für Sie als Zeitarbeitsfirma ist das Zusammenspiel dieser beiden Gesetze entscheidend.
Das BGB regelt in den Paragraphen 631 ff. den Werkvertrag und in 611 ff. den Dienstvertrag. Diese Regelungen setzen die Grundstruktur: Werkverträge schulden ein Ergebnis, Dienstverträge die Tätigkeit. Das BGB ist sozusagen das Fundament.
Das AÜG baut darauf auf und schafft eine zusätzliche Ebene. Es regelt nicht einfach nur Arbeitnehmerüberlassung – es schafft ein ganzes Compliance-System für Ihre Branche. Das beginnt mit der behördlichen Erlaubnis und endet nicht bei Vertragsgestaltung.
Die AÜG-Anforderungen konkret
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stellt spezifische Anforderungen an Sie:
- Behördliche Erlaubnis erforderlich: Ohne ANÜ-Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit darf keine Überlassung stattfinden
- Vertragsgestaltung mit Konkretisierungspflichten: Verträge müssen detailliert beschreiben, wer, wann, wo arbeitet
- Offenlegungspflichten: Sie müssen Informationen transparent machen – keine versteckte Realität
- Begrenzung der Überlassungsdauer: Arbeiter können nicht unbegrenzt bei einem Betrieb bleiben
- Übereinstimmung Vertrag und Praxis: Was auf dem Papier steht, muss sich in der Realität widerspiegeln
Das AÜG fordert absolute Kongruenz: Vertraglich vereinbarte Leistung und faktische Durchführung dürfen nicht auseinanderklaffen.
Wer hier dilettiert, riskiert erhebliche Konsequenzen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft gezielt auf Abweichungen. Wenn Sie vertraglich einen Dienst schulden, aber faktisch ein “Werk” liefern wollen, oder umgekehrt, wird das sanktioniert.
Die BGB-Kategorien bilden also nur die Grundlage. Das AÜG legt darüber noch eine spezialisierte Regelschicht – und diese ist für Ihre Tätigkeit bindend. Sie können nicht einfach nach BGB-Logik verfahren und die AÜG-Anforderungen ignorieren.
Pro-Tipp: Lassen Sie Ihre Verträge von einem auf AÜG spezialisierten Anwalt prüfen, um sicherzustellen, dass BGB-Kategorisierung und AÜG-Compliance zusammenpassen – das spart Ihnen erhebliche Bußgelder und Betriebsprüfungskosten.
Vergütung, Haftung und Pflichten beider Vertragsarten
Hier zeigen sich die praktischen Konsequenzen der Unterscheidung am deutlichsten. Vergütung, Haftung und Verantwortung funktionieren völlig unterschiedlich – je nachdem, ob Sie einen Werkvertrag oder Dienstvertrag haben.
Beim Dienstvertrag zahlen Sie zeitbasiert. Der Arbeitnehmer erhält sein Gehalt monatlich, unabhängig von Erfolgen oder Ergebnissen. Sie als Verleiher tragen die volle Verantwortung für Lohn, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsvergütung. Der Entleiher – Ihr Kundenbetrieb – hat das Weisungsrecht und trägt Verantwortung für den Arbeitsschutz vor Ort.
Beim Werkvertrag zahlen Sie nach Abnahme des Werkes. Erst wenn das Werk komplett und mangelfrei vorliegt, fließt die Vergütung. Der Unternehmer haftet für Mängel und trägt das wirtschaftliche Risiko. Wenn das Projekt scheitert, zahlt er nicht.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick, wie sich Werk- und Dienstverträge in zentralen Bereichen unterscheiden:
| Aspekt | Werkvertrag | Dienstvertrag |
|---|---|---|
| Fokus | Konkretes Ergebnis muss erreicht werden | Erbringung von Arbeitskraft |
| Zahlung | Nach Abnahme der Leistung | Monatlich, unabhängig vom Erfolg |
| Risiko | Trägt der Auftragnehmer | Liegt beim Auftraggeber |
| Weisungsrecht | Gering, Auftragnehmer arbeitet eigenständig | Hoch, volle Eingliederung |
Unterschiede in der Praxis
Die Unterschiede wirken sich konkret aus:
Dienstvertrag:
- Vergütung: Zeitbasiert, monatlich, unabhängig vom Ergebnis
- Haftung des Verleihers: Umfassend – Lohn, Versicherung, Compliance
- Weisungsrecht: Beim Entleiher vollständig
- Arbeitsschutz: Entleiher trägt Verantwortung
Werkvertrag:
- Vergütung: Nach Erfolg, nach Abnahme des Werkes
- Haftung des Unternehmers: Für Qualität und Mängel
- Weisungsrecht: Beim Unternehmer größer
- Risiko: Unternehmer trägt das finanzielle Risiko
Im Dienstvertrag zahlen Sie für Zeit und Verfügbarkeit. Im Werkvertrag zahlen Sie für Erfolg – oder gar nicht.
In der Arbeitnehmerüberlassung bedeutet das konkret: Sie als Verleiher haften für die Vergütung und arbeitsrechtliche Pflichten. Der Betrieb, der den Arbeitnehmer einsetzt, trägt Verantwortung für Sicherheit und Anweisung. Das ist die klare Rollenverteilung.
Werkverträge in der Zeitarbeit zu nutzen, um diese Verantwortung zu verschieben, führt zu Problemen. Behörden erkennen das schnell.
Pro-Tipp: Dokumentieren Sie in Ihren Dienstverträgen explizit, dass Sie als Verleiher für Lohn und Sozialabgaben haftest und der Entleiher Weisungsrecht trägt – das schützt Sie vor Vorwürfen der Scheinselbstständigkeit bei Betriebsprüfungen.
Risiken, Compliance und Fehlerquellen für Unternehmen
Die falsche Vertragsgestaltung ist ein stilles Risiko. Sie wirkt sich nicht sofort aus – bis die Bundesagentur für Arbeit prüft. Dann wird es teuer.
Das größte Risiko entsteht durch Unklarheit bei der Abgrenzung. Sie nennen es Werkvertrag, aber faktisch überlassen Sie Arbeitskräfte. Das ist Scheinselbstständigkeit. Behörden erkennen das schnell, wenn die dokumentierte Realität nicht zur vertraglich vereinbarten Leistung passt.
Zu den häufigsten Fehlerquellen gehören unklare Kostenstrukturen, fehlende Dokumentation und veraltete Genehmigungen. Ein abgelaufenes Erlaubnisschreiben macht Ihre gesamte Überlassung illegal – rückwirkend.
Die konkreten Risiken
Hier sind die Probleme, die tatsächlich Unternehmen treffen:
- Fehlende oder abgelaufene ANÜ-Erlaubnis: Rückwirkende Illegalität, Bußgelder bis zu 500.000 Euro
- Falsche Vertragsmodelle: Scheinarbeitsverhältnisse führen zu Nachzahlungen und Vorwürfen
- Unzureichende Dokumentation: Behörden können nicht überprüfen, was tatsächlich geleistet wurde
- Mangelnde Konkretisierung: Verträge, die nicht detailliert beschreiben, wer wann wo arbeitet
- Reputationsverlust: Beanstandungen werden öffentlich bekannt und schaden dem Image
Illegale Arbeitnehmerüberlassung und falsche Vertragsmodelle führen zu erheblichen Haftungsansprüchen und behördlichen Sanktionen.
Die häufigsten Risiken entstehen durch fehlende Prozesse und unklare Verantwortlichkeiten. Wer prüft die Verträge? Wer überwacht die Compliance? Wer dokumentiert die Einsätze?
Ohne klare Strukturen passiert das Schlimmste: Das Risiko wird sichtbar, wenn es zu spät ist. Eine Betriebsprüfung nach 18 Monaten, und plötzlich schulden Sie Sozialabgaben rückwirkend.
Im Folgenden sehen Sie typische Fehlerquellen in Zeitarbeitsverträgen und deren potenzielle Folgen:
| Fehlerquelle | Mögliche Konsequenz | Vorbeugende Maßnahme |
|---|---|---|
| Unklare Vertragsart | Nachzahlungen, Bußgelder | Fachanwalt Verträge prüfen lassen |
| Abgelaufene ANÜ-Erlaubnis | Rückwirkende Illegalität, hohe Strafen | Fristgerechte Verlängerung überwachen |
| Fehlende Dokumentation | Sanktionen, Haftungsansprüche | Lückenlose Einsatzberichte sichern |
| Mangelnde Konkretisierung | Identifizierung als Scheinarbeit | Vertragsdetails regelmäßig aktualisieren |
Pro-Tipp: Etablieren Sie einen regelmäßigen Compliance-Check: Monatliche Überprüfung der Erlaubnisse, jährliche Vertragsprüfung und dokumentierte Einsatzberichte – das ist Ihr Schutzschild gegen Behördenchecks und Haftungsrisiken.
Rechtliche Sicherheit bei Werk- und Dienstverträgen in der Zeitarbeit
Die Unterscheidung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag im Kontext des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist eine der größten Herausforderungen für Unternehmen in der Zeitarbeit. Die komplexen Vorschriften und die strenge Kontrolle durch die Bundesagentur für Arbeit können schnell zu erheblichen Risiken führen. Fehlerhafte Vertragsgestaltung kann Bußgelder, Nachzahlungen und Compliance-Probleme zur Folge haben. Um diese Fallstricke zu umgehen sind präzise Verträge und rechtliche Expertise unerlässlich.

Nutzen Sie jetzt die Erfahrung der Kanzlei auf zeitarbeit-rechtsanwalt.de für eine umfassende Prüfung und Optimierung Ihrer Verträge. Von der Erstellung rechtssicherer Dienst- und Werkverträge über die Beantragung der erforderlichen Erlaubnisse bis zur Vorbereitung auf Prüfungen bieten wir individuellen Schutz. Vermeiden Sie teure Fehler durch frühzeitige Beratung und sichern Sie die Zukunft Ihres Zeitarbeitsunternehmens. Entdecken Sie unsere Lösungen und starten Sie jetzt mit rechtssicherer Beratung für Zeitarbeit für maximale Compliance und Risikominimierung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Hauptunterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag?
Der Hauptunterschied liegt in der Erfolgsverpflichtung: Ein Werkvertrag schuldet ein konkretes Ergebnis, während ein Dienstvertrag die Erbringung von Arbeitskraft ohne spezifisches Erfolgsversprechen beinhaltet.
Welche rechtlichen Grundlagen sind für Werk- und Dienstverträge relevant?
Die rechtlichen Grundlagen für Werk- und Dienstverträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt. Diese Gesetze regeln, welche Vertragsarten in bestimmten rechtlichen Kontexten anwendbar sind.
Wie wirken sich Werk- und Dienstverträge auf die Haftung aus?
Beim Werkvertrag haftet der Auftragnehmer für Mängel und trägt das wirtschaftliche Risiko. Bei Dienstverträgen hat der Verleiher die Verantwortung für Lohn und arbeitsrechtliche Pflichten, während das Weisungsrecht beim Entleiher liegt.
####Warum ist die richtige Vertragsgestaltung in der Zeitarbeit so wichtig?
Die richtige Vertragsgestaltung ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Eine falsche Einordnung kann zur Scheinselbstständigkeit führen und hat finanzielle sowie rechtliche Konsequenzen, insbesondere bei Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit.
Empfehlung
- Wissenswertes – Nanzka & Bödeker – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht
- Wissenstext – Nanzka & Bödeker – Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Worauf achten?
- Ratgeber Zeitarbeit: News zu Tarifverträgen und mehr
- Employment Contracts: How They Affect California Workers – Los Angeles Employment Lawyers | California United Law Group, P.C.












