Die Zuverlässigkeit weisen Sie gegenüber der Bundesagentur für Arbeit nicht mit einer einzelnen Bescheinigung nach. Sie belegen sie mit einem ganzen Paket: behördliche Führungszeugnisse der verantwortlichen Personen, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigungen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt, dazu Ihre Angaben zu Vorstrafen, Bußgeldern und Insolvenzen. Die Erlaubnisbehörde prüft, ob irgendetwas davon Zweifel an einer ordnungsgemäßen Betriebsführung weckt. Ein Fehler genügt dafür, und bei den meisten Anträgen, die wir sehen, liegt er in den Formalien und nicht in der Vorgeschichte.
Kurz gesagt:
- Die Zuverlässigkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG ist die Grundvoraussetzung für die Erlaubnis. Ohne sie wird der Antrag versagt, auch bei der Verlängerung.
- Kernnachweise: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, jeweils zur Vorlage bei einer Behörde, plus Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger.
- Die BA fragt Vorstrafen und Ordnungswidrigkeiten der letzten fünf Jahre ab, außerdem Insolvenzverfahren und Vermögensauskünfte.
- Seit dem 1. Juli 2026 prüft die BA mit stärker automatisierten IT-Verfahren. Widersprüchliche Stammdaten fallen sofort auf.
- Zuverlässig sein müssen Sie jedes Jahr neu. Verstöße im laufenden Betrieb gefährden die nächste Verlängerung.
Was das Gesetz unter Zuverlässigkeit versteht
Der Wortlaut ist knapp. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG ist die Erlaubnis oder ihre Verlängerung zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dem Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. Das Gesetz nennt dafür Regelbeispiele: Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht, gegen die Pflichten zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, gegen die Vorschriften über Arbeitsvermittlung, Anwerbung im Ausland und Ausländerbeschäftigung, gegen die Überlassungshöchstdauer, gegen den Arbeitsschutz oder gegen arbeitsrechtliche Pflichten.
Zwei Dinge fallen auf.
Erstens: “ist zu versagen”. Das ist eine gebundene Entscheidung. Die Behörde hat kein Ermessen, ob sie Ihnen trotz Zweifeln eine Chance gibt. Liegen die Tatsachen vor, folgt die Versagung.
Zweitens: “Tatsachen”. Ein Gerücht, eine anonyme Anzeige oder ein schlechtes Bauchgefühl des Sachbearbeiters reicht nicht. Es braucht konkrete, belegbare Umstände. Genau hier liegt der Ansatzpunkt, wenn die BA Zweifel anmeldet: Welche Tatsache genau trägt die Annahme? Und rechtfertigt sie wirklich die Prognose, dass Sie künftig nicht ordnungsgemäß arbeiten werden?
Denn um eine Prognose geht es. Die Vergangenheit dient der BA als Indiz für die Zukunft. Eine sieben Jahre alte Lohnsteuernachzahlung wiegt anders als eine laufende Ermittlung wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge. Wie die BA das im Einzelnen handhabt, steht in den Fachlichen Weisungen zum AÜG, Stand 1. Juli 2026. Dort wurde die Passage zur Zuverlässigkeitsprüfung (3.1.3 Abs. 6) zuletzt klarstellend ergänzt, ebenso die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und SOKA-Bau. Die Weisungen binden die Behörde, nicht Sie und nicht das Gericht. Die BA schreibt selbst, dass bei Überschneidungen zwischen Gesetz und Weisung im Zweifel das Gesetz gilt. Diesen Satz sollten Sie kennen, wenn Sie mit der Behörde über eine Auslegung streiten.

Wessen Zuverlässigkeit geprüft wird
Viele Geschäftsführer denken, es gehe nur um sie selbst. Das ist zu kurz gedacht.
Beim Einzelunternehmer ist es einfach: Geprüft wird der Inhaber. Bei einer GmbH oder einer anderen juristischen Person prüft die BA zum einen die Gesellschaft selbst, etwa über deren Eintrag im Gewerbezentralregister, zum anderen die vertretungsberechtigten Personen. Bei Personengesellschaften betrifft das die geschäftsführenden Gesellschafter. In der Praxis fragt die Behörde regelmäßig nach, wer den Betrieb tatsächlich führt, also wer die Disposition steuert, die Lohnabrechnung verantwortet und die Einsätze beim Kunden plant.
Der klassische Problemfall in der Praxis: ein formal unbelasteter Geschäftsführer, im Hintergrund ein Gesellschafter mit Vorgeschichte, der faktisch alles entscheidet. Die BA kennt diese Konstellation. Wer so eine Struktur wählt, um die Prüfung zu umgehen, liefert der Behörde damit selbst eine Tatsache, die gegen die Zuverlässigkeit spricht.
Die Nachweise im Überblick
Welche Unterlagen die Erlaubnisbehörde erwartet, ergibt sich aus dem BA-Antragsformular zur Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Für die Zuverlässigkeit sind diese Punkte maßgeblich:
| Nachweis | Für wen | Worauf die BA achtet |
|---|---|---|
| Führungszeugnis, Belegart O (zur Vorlage bei einer Behörde) | Inhaber bzw. jede vertretungsberechtigte Person | Direkt an die Behörde beantragt, aktuell, richtige Belegart |
| Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 | Natürliche Personen und die Gesellschaft selbst | Bußgelder, Gewerbeuntersagungen, Verstöße mit gewerberechtlichem Bezug |
| Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen | Unternehmen (bei laufendem Betrieb) | Keine Beitragsrückstände |
| Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (VBG) | Unternehmen | Mitgliedschaft, Beitragsstand, Übereinstimmung der Betriebsdaten |
| Eigene Erklärungen im Antrag | Antragsteller und Verantwortliche | Vorstrafen und Ordnungswidrigkeiten der letzten fünf Jahre, Insolvenzverfahren, Vermögensauskünfte |
Welche Dokumente Sie insgesamt hochladen müssen, über die Zuverlässigkeit hinaus, haben wir in unserer Checkliste der Pflichtunterlagen für die AÜG-Erlaubnis zusammengestellt.
Ein Hinweis zu den Selbstauskünften: Sie sind keine Formsache. Die BA gleicht ab. Wer eine Ordnungswidrigkeit verschweigt, die dann im Gewerbezentralregister auftaucht, hat ein Problem, das größer ist als das ursprüngliche Bußgeld. Eine unvollständige Angabe ist selbst eine Tatsache, die an Ihrer Zuverlässigkeit zweifeln lässt.
Wo Anträge an den Formalien scheitern
Der häufigste Fehler ist banal: die falsche Belegart. Ein Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N) bekommen Sie selbst nach Hause geschickt. Die BA verlangt das behördliche Führungszeugnis, das das Bundesamt für Justiz direkt an die Erlaubnisbehörde übermittelt. Beim Gewerbezentralregister gilt dasselbe Prinzip mit Belegart 9. Wer das private Dokument einreicht, bekommt es zurück, und die Uhr läuft weiter.
Das ist umso ärgerlicher, weil der Fehler nichts kostet außer Zeit (und die erneute Gebühr: 13 Euro pro Führungszeugnis laut Bundesamt für Justiz). Bei einer Gründung mit festem Starttermin beim ersten Kunden können zwei verlorene Wochen aber den Auftrag kosten.
Weitere Klassiker:
- Das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck fehlt bei der Beantragung, sodass die BA das Zeugnis nicht zuordnen kann.
- Ein neuer Geschäftsführer wird während des laufenden Verfahrens bestellt, sein Führungszeugnis fehlt.
- Für die Gesellschaft wird nur der Auszug der natürlichen Person beantragt, nicht der der juristischen Person.
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist älter, als die Behörde akzeptiert, weil der Antrag wochenlang im Entwurf lag.
Unser Rat: Bestellen Sie die Registerauszüge erst, wenn der Antrag im Übrigen steht. Dann sind sie aktuell, wenn sie bei der Behörde eingehen.
Liquidität: streng genommen ein anderes Thema
Der Liquiditätsnachweis wird oft unter “Zuverlässigkeit” einsortiert. Systematisch gehört er eher zur Frage, ob Ihre Betriebsorganisation die Arbeitgeberpflichten dauerhaft tragen kann. Praktisch spielt die Unterscheidung kaum eine Rolle: Die BA prüft beides im selben Antrag, und ein fehlender Nachweis blockiert die Erlaubnis genauso.
Die Größenordnung nach dem BA-Antragsformular: 3.000 Euro pro geplantem Leiharbeitnehmer, mindestens jedoch 15.000 Euro. Bei bis zu fünf Leiharbeitnehmern bleibt es also bei 15.000 Euro, bei zwölf geplanten Kräften sind es 36.000 Euro. Ein Screenshot des Kontostands reicht der Behörde regelmäßig nicht. Erwartet wird eine belastbare Bankbestätigung. Kreditlinien werden nur anerkannt, wenn sie frei verfügbar und eindeutig belegt sind.
Und ja, eine geplatzte Lohnzahlung im laufenden Betrieb ist dann wieder ein Zuverlässigkeitsthema. Spätestens dort fließen beide Prüfungen zusammen.
Was sich seit Juli 2026 geändert hat
Mit der Weisung 202606008 hat die BA ihre Fachlichen Weisungen zum 1. Juli 2026 aktualisiert. Für die Sachbearbeitung wurden Automatisierungsschritte in den IT-Verfahren eingeführt, die Prüfrhythmen für Betriebsprüfungen wurden flexibilisiert, und das Verfahren lässt sich bis zur Zustellung der Erlaubnisurkunde über das Online-Portal abwickeln.
Was heißt das für Ihre Nachweise?
Die Behörde liest Ihre Unterlagen nicht mehr nur, sie gleicht sie ab. Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Betriebsnummer, vertretungsberechtigte Personen: Weicht etwas zwischen Handelsregister, Krankenkassenmeldung, BG-Bescheinigung und Antrag ab, entsteht eine Rückfrage. Ein Beispiel aus dem Alltag: Die GmbH ist umgezogen, das Handelsregister ist aktualisiert, die VBG führt noch die alte Adresse. Inhaltlich ist alles harmlos. Im automatisierten Abgleich sieht es nach einer Unstimmigkeit aus und verzögert das Verfahren.
Deshalb gehört ein Stammdatenabgleich vor jeden Antrag und jede Verlängerung. Eine Stunde Arbeit, die Wochen spart. Wie der Antrag selbst abläuft, beschreibt die BA auf ihrer Seite zur Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Sie empfiehlt dort, alle Nachweise vorab elektronisch bereitzulegen. Den Ablauf aus Sicht der Praxis finden Sie in unserem Beitrag zum Ablauf der Arbeitnehmerüberlassung 2026.
Wenn ein Eintrag im Register steht
Ein Eintrag bedeutet nicht automatisch das Aus. Entscheidend sind Art, Schwere, Zeitpunkt und Bezug zur Tätigkeit als Verleiher. Drei Szenarien, wie sie uns in der Beratung begegnen:
Szenario 1: Bußgeld wegen verspäteter Meldung. Ein Geschäftsführer hat vor vier Jahren ein Bußgeld kassiert, weil Sofortmeldungen in einem anderen Unternehmen verspätet abgegeben wurden. Einmalig, bezahlt, seitdem nichts. Das muss im Antrag angegeben werden. Mit einer sachlichen Erklärung und dem Nachweis, wie die Meldeprozesse heute organisiert sind, ist das in aller Regel beherrschbar.
Szenario 2: Beitragsrückstände mit Ratenzahlung. Die Krankenkasse stellt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, weil Rückstände bestehen. Es gibt aber eine Ratenzahlungsvereinbarung, die eingehalten wird. Hier kommt es auf Transparenz an: Vereinbarung vorlegen, Zahlungsverlauf belegen, Ursache erklären. Wer dagegen hofft, dass es niemand merkt, verliert.
Szenario 3: Scheinselbstständigkeit im Vorgängerunternehmen. Das ist der ernste Fall. Wer Personal als “freie Mitarbeiter” geführt hat, die tatsächlich weisungsgebunden wie Arbeitnehmer eingesetzt wurden, hat genau gegen die Vorschriften verstoßen, die § 3 AÜG ausdrücklich nennt: Sozialversicherung und Lohnsteuer. Die BA erwartet vom Verleiher nach den Fachlichen Weisungen, dass er den Erwerbsstatus seiner Leute aktiv prüft. Unser Rat für die Zukunft: Nutzen Sie in Zweifelsfällen das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Es ist kein Eingeständnis, sondern ein Beleg dafür, dass Sie Risiken ernst nehmen.
In allen drei Fällen gilt: Die Stellungnahme gehört von Anfang an in den Antrag, nicht erst in die Antwort auf eine Anhörung. Wer selbst einordnet, bestimmt, wie die Behörde den Sachverhalt liest.
Zuverlässigkeit endet nicht mit der Urkunde
Die Erlaubnis wird zunächst auf ein Jahr befristet erteilt. Nach drei Jahren lückenloser Erlaubnis können Sie die unbefristete Erlaubnis beantragen, so die Weisung 202606008. Bei jeder Verlängerung prüft die BA erneut, und dann geht es nicht mehr um Ihre Vorgeschichte, sondern um Ihr eigenes Verhalten als Verleiher.
Was dort typischerweise auffällt:
- Überschrittene Überlassungshöchstdauer, weil Einsätze nicht sauber nachgehalten wurden.
- Verstöße gegen Equal Pay oder die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, die bei einer Betriebsprüfung auffallen.
- Arbeitszeitverstöße, die beim Entleiher entstehen, aber dem Verleiher zugerechnet werden.
- Vertragsklauseln, die gegen zwingendes Recht verstoßen, etwa wenn der Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug eingeschränkt wird. Das untersagt § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG ausdrücklich.
Ein einzelner schwerer Verstoß kann reichen, um die Verlängerung zu gefährden. Mehrere kleine, die ein Muster zeigen, ebenso. Was die Behörde bei laufenden Prüfungen konkret sehen will, erläutern wir in unserem Beitrag zur Compliance gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.
Unsere Sicht aus der Praxis
Wir begleiten seit über 20 Jahren Personaldienstleister durch Erlaubnisverfahren. Unsere Erfahrung ist eindeutig: Echte Zuverlässigkeitsprobleme sind selten. Häufig sind Anträge, die aussehen, als gäbe es eines. Falsche Belegart, widersprüchliche Stammdaten, eine verschwiegene Kleinigkeit, die dann größer wirkt, als sie ist.
Kritisch sehen wir, wie oft Unternehmen die Zuverlässigkeit als Hürde beim Erstantrag behandeln und danach vergessen. Die BA tut das nicht. Wer die Überlassungshöchstdauer nur in einer Excel-Tabelle verfolgt, die eine Disponentin nebenbei pflegt, baut sich das Problem für die nächste Verlängerung selbst.
Unsere Empfehlung ist deshalb unspektakulär. Erstens: Registerauszüge und Bescheinigungen zum richtigen Zeitpunkt, in der richtigen Form. Zweitens: Belastende Punkte von sich aus offenlegen und rechtlich einordnen. Drittens: Die Prozesse, an denen die BA die Zuverlässigkeit misst, also Meldungen, Höchstdauer, Equal Pay und Arbeitszeit, dokumentiert und prüfbar halten. Das ist kein Mehraufwand. Es ist der Kern des Geschäfts.
— Ole Bödeker
Ihr Antrag, von uns geprüft
Sie stehen vor dem Erstantrag, einer Verlängerung oder einer Anhörung wegen Zweifeln an Ihrer Zuverlässigkeit? Wir prüfen Ihre Nachweise vor der Einreichung, formulieren die Stellungnahme zu belastenden Punkten und übernehmen die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit. Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner und transparente Gebühren. Einen ersten Überblick gibt unser ANÜ-Online-Check in fünf Minuten. Alle Leistungen rund um die Erlaubnis finden Sie auf unserer Seite Beantragung und Verlängerung der ANÜ-Erlaubnis. Welche weiteren Kriterien die Behörde anlegt, lesen Sie in unserem Beitrag Was Behörden bei der AÜG-Erlaubnis wirklich prüfen.
Häufige Fragen
Welche Belegart brauche ich für das Führungszeugnis?
Für den AÜG-Antrag benötigen Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart O. Es wird beim Bundesamt für Justiz beantragt und direkt an die Erlaubnisbehörde übermittelt. Ein privates Führungszeugnis (Belegart N) akzeptiert die BA nicht.
Führt jede Vorstrafe zur Versagung der Erlaubnis?
Nein. Die BA prüft, ob die Tatsachen die Prognose rechtfertigen, dass Sie den Betrieb künftig nicht ordnungsgemäß führen werden. Ausschlaggebend sind Art und Schwere des Verstoßes, wie lange er zurückliegt und ob er mit der Tätigkeit als Verleiher zusammenhängt. Einschlägige Delikte wie Beitragsvorenthaltung wiegen deutlich schwerer als tätigkeitsfremde Bagatellen.
Wie weit zurück fragt die BA nach Verstößen?
Im Antragsformular werden Vorstrafen und Ordnungswidrigkeiten der letzten fünf Jahre abgefragt, dazu Insolvenzverfahren und Vermögensauskünfte. Geben Sie diese Punkte vollständig an. Eine verschwiegene Angabe wiegt regelmäßig schwerer als der Verstoß selbst.
Wird die Zuverlässigkeit bei der Verlängerung erneut geprüft?
Ja. Das Gesetz knüpft die Versagung ausdrücklich auch an die Verlängerung. Bei der Verlängerung zählt vor allem Ihr Verhalten als Verleiher seit der letzten Erteilung, etwa bei Überlassungshöchstdauer, Equal Pay, Arbeitszeit und Sozialversicherungsmeldungen.
Quellen
- § 3 AÜG – Versagung
- § 11 AÜG – Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis
- Bundesagentur für Arbeit: Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Formular)
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen AÜG, Stand 1. Juli 2026
- Bundesagentur für Arbeit: Weisung 202606008
- Bundesagentur für Arbeit: Weisungen 2026
- Bundesagentur für Arbeit: Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Bundesamt für Justiz: Merkblatt zu den Gebühren für das Führungszeugnis












