Aufgaben eines Rechtsanwalts für Zeitarbeitsrecht

Wer Zeitarbeit verantwortet, kennt die ständigen Unsicherheiten bei Erlaubnispflichten und Vertragsgestaltung. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stellt hohe Anforderungen und führt bei Verstößen zu Geldbußen und rechtlichen Konsequenzen. Ein spezialisierter Zeitarbeitsanwalt schafft durch seine tiefgehende AÜG-Expertise und kontinuierliche Beratung eine stabile, rechtskonforme Basis für Ihr Unternehmen. Sie profitieren von klaren Prozessen und minimieren das Risiko von Haftungsfallen.

Zentrale Erkenntnisse

Punkt Details
Wichtigkeit eines Zeitarbeitsanwalts Ein spezialisiertes Beratungsteam ist essenziell, um rechtliche Risiken bei der Arbeitnehmerüberlassung zu minimieren.
Erlaubnispflicht und Dokumentation Die AÜG-Erlaubnis ist eine zwingende Voraussetzung; ohne diese drohen hohe Bußgelder und Betriebsschließungen.
Vertragsgestaltung als Schutzmaßnahme Sorgfältige Vertragsgestaltung und -prüfung sind entscheidend, um Haftungsrisiken und Streitigkeiten zu vermeiden.
Proaktive Rechtsberatung Regelmäßige Beratung und Schulung durch einen Fachanwalt stellen sicher, dass Ihr Unternehmen stets konform bleibt und neue gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.

Rolle und Bedeutung des Zeitarbeitsanwalts

Zeitarbeit ist ein komplexes Rechtsgebiet. Ohne spezialisierte rechtliche Begleitung entstehen schnell kostspielige Fehler.

Im Gespräch mit Mandanten steht die Fachanwältin ihren Kunden im Büro mit Rat und Tat zur Seite.

Ein Zeitarbeitsanwalt ist nicht einfach ein Arbeitsrechtler. Er konzentriert sich ausschließlich auf die Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Sein Fokus liegt darauf, Ihr Unternehmen rechtssicher durch dieses anspruchsvolle Regelwerk zu führen.

Warum ein Spezialist unverzichtbar ist

Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Eine falsche Vertragsgestaltung oder fehlende Dokumentation kann zu empfindlichen Geldstrafen führen.

Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten Unternehmen eine umfassende rechtliche Absicherung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und bei Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung. Sie reduzieren damit gezielt Haftungsrisiken.

Ein guter Zeitarbeitsanwalt kennt:

Hier sehen Sie die Unterschiede zwischen allgemeinem Arbeitsrecht und Spezialberatung Zeitarbeit im Überblick:

Kriterium Allgemeiner Arbeitsrechtler Zeitarbeitsanwalt
Schwerpunkt Breite arbeitsrechtliche Themen Fokus auf Arbeitnehmerüberlassung
Gesetzeskenntnis Grundwissen im AÜG Tiefgehende AÜG-Expertise
Beratungserfahrung Standardfälle Arbeitsrecht Praxisfälle Zeitarbeit/Behörden
Risikovermeidung Eingeschränkt durch Routine Erkennen spezifischer Haftungsfallen
  • Die Anforderungen an Überlassungsverträge und deren rechtskonforme Gestaltung
  • Die aktuellen Compliance-Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit
  • Typische Prüfungsschwerpunkte bei Kontrollen durch Behörden
  • Vertretungsmöglichkeiten im Falle von Rechtsstreitigkeiten

Der praktische Mehrwert für Ihr Unternehmen

Ein Zeitarbeitsanwalt sitzt nicht nur im Büro. Er berät Sie präventiv, bevor Probleme entstehen.

Das bedeutet konkret: Er prüft Ihre Vertragsformulierungen, klärt offene Fragen zur Rechtmäßigkeit Ihres Überlassungsmodells und bereitet Sie auf behördliche Prüfungen vor. Im Fehlerfall vertritt er Ihr Unternehmen vor Gericht.

Weitere Kernaufgaben umfassen:

  1. Beschaffung und Aufrechterhaltung der AÜG-Erlaubnis
  2. Gestaltung rechtskonformer Überlassungsverträge
  3. Vorbereitung und Begleitung bei Prüfungen durch die Agentur für Arbeit
  4. Gerichtliche Vertretung bei arbeitsrechtlichen Konflikten

Ein spezialisierter Zeitarbeitsanwalt kennt nicht nur die Gesetze – er kennt auch, wie Behörden diese auslegen und durchsetzen.

Rechtssicherheit als Investition, nicht als Kostenfaktor

Manche Geschäftsführer sehen rechtliche Beratung als Kostenbelastung. Das ist ein Irrtum.

Eine Geldbuße wegen formaler Verstöße gegen das AÜG kann fünfstellig werden. Eine fehlerhafte Vertragsgestaltung kann zu Haftungsansprüchen führen. Ein guter Anwalt kostet weniger, als diese Fehler kosten würden. Die rechtlichen Pflichten bei Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung sind umfangreich und erfordern konstante Aufmerksamkeit.

Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Fachmann schafft Ruhe und Planungssicherheit. Sie wissen, dass Ihre Prozesse konform sind. Das senkt Ihren Verwaltungsaufwand und gibt Ihnen Raum für das Kerngeschäft.

Pro-Tipp: Etablieren Sie eine regelmäßige Zusammenarbeit mit Ihrem Zeitarbeitsanwalt – idealerweise mindestens halbjährlich – um Ihre Verträge und Prozesse aktuell zu halten und neue Regeländerungen rechtzeitig umzusetzen.

Rechtlicher Rahmen: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für alle Ihre Aktivitäten im Bereich Zeitarbeit. Ohne Verständnis dieses Gesetzes funktioniert nichts.

Das AÜG regelt, wie Arbeitnehmer von einem Unternehmen an ein anderes weitergegeben werden dürfen. Es setzt strenge Regeln auf, um Missbrauch zu verhindern und Leiharbeitnehmer zu schützen.

Die Kernpflichten des AÜG

Das Gesetz verpflichtet Sie zu mehreren zentralen Maßnahmen. Verstöße führen zu Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen.

Die wichtigsten Anforderungen sind:

  • Erlaubnispflicht: Sie benötigen eine explizite Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit, um Zeitarbeit betreiben zu dürfen
  • Schriftliche Verträge: Alle Überlassungsvereinbarungen müssen dokumentiert sein
  • Gleichbehandlung: Leiharbeitnehmer erhalten die gleichen Arbeitsbedingungen wie Ihre eigenen Mitarbeiter
  • Höchstüberlassungsdauer: Arbeitnehmer dürfen maximal 18 Monate bei einem Entleiher bleiben

Erlaubnispflicht und ihre Bedeutung

Ohne die AÜG-Erlaubnis dürfen Sie keinen Zeitarbeitnehmer an ein anderes Unternehmen weitergeben. Das ist nicht optional – es ist eine zwingende Voraussetzung.

Die Agentur für Arbeit prüft bei der Antragsstellung, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören finanzielle Zuverlässigkeit, Sachkunde und eine ordentliche Geschäftsausrichtung.

Ohne diese Erlaubnis können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Das Risiko ist real und erheblich.

Die Gleichbehandlungsregel

Das Gesetz schreibt vor, dass Leiharbeitnehmer während ihrer Überlassung die gleichen Arbeitsbedingungen erhalten müssen wie vergleichbare Stammkräfte des Entleihers.

Das betrifft Löhne, Arbeitszeiten, Pausen und alle anderen wesentlichen Bedingungen. Verstöße hier führen zu Schadensersatzforderungen.

Das AÜG ist kein Gesetz für die Schublade – es ist die Spielregel für Ihre tägliche Arbeit.

Dokumentation und Vertragsgestaltung

Alles muss dokumentiert sein. Das AÜG verlangt schriftliche Verträge zwischen Ihnen und dem Entleiher sowie mit dem Leiharbeitnehmer.

Fehler in der Vertragsgestaltung führen später zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten. Ein spezialisierter Anwalt prüft Ihre Vertragsvorlagen und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Wesentliche Vertragsbestandteile:

  1. Identifikation aller Beteiligten
  2. Art und Dauer der Überlassung
  3. Vereinbarung über Entgelt und Nebenleistungen
  4. Bestimmungen zur Beendigung

Sanktionen und Haftungsrisiken

Die Bundesagentur für Arbeit führt regelmäßig Prüfungen durch. Verstöße gegen das AÜG kosten nicht nur Geld – sie können auch zu Betriebsschließungen führen.

Bußgelder beginnen bei mehreren tausend Euro und können in schwerwiegenden Fällen bis zu 500.000 Euro erreichen. Hinzu kommen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen von Leiharbeitnehmern.

Zusätzlich kann die Agentur Ihre Erlaubnis widerrufen, wenn Sie wiederholt gegen das Gesetz verstoßen.

Eine Übersicht der typischen Sanktionen und Folgen von AÜG-Verstößen:

Verstoßart Mögliche Sanktion Langfristige Folge
Fehlen der AÜG-Erlaubnis Bußgeld bis 500.000 € Betriebsuntersagung
Schlechte Vertragsgestaltung Zivilrechtliche Klagen Nachzahlungen, Imageschaden
Missachtung Gleichbehandlung Schadensersatzforderungen Vertrauensverlust bei Kunden
Mangelhafte Dokumentation Bußgelder, Prüfungsstress Lizenzentzug durch Behörde

Pro-Tipp: Lassen Sie Ihre Verträge und Prozesse einmal jährlich durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen – das kostet deutlich weniger als die Behebung von Verstößen nach einer Prüfung.

Kernaufgaben: Erlaubnisse, Verträge, Beratung

Ein Zeitarbeitsanwalt konzentriert sich auf drei zentrale Aufgabenbereiche. Diese Kernaufgaben entscheiden darüber, ob Ihre Zeitarbeit rechtssicher läuft.

Ohne professionelle Unterstützung in diesen Bereichen riskieren Sie erhebliche Konsequenzen. Ein spezialisierter Anwalt stellt sicher, dass Sie alles richtig machen.

Aufgabe 1: Erlaubnisverwaltung und -beantragung

Die erste Aufgabe ist die Sicherung Ihrer AÜG-Erlaubnis. Das ist die Lizenz, um überhaupt Zeitarbeit betreiben zu dürfen.

Der Anwalt prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen:

  • Finanzielle Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
  • Sachkunde in arbeitsrechtlichen Fragen
  • Vollständigkeit aller erforderlichen Dokumente und Unterlagen
  • Korrekte Geschäftsausrichtung

Bei der Beantragung hilft der Anwalt, alle Formulare korrekt auszufüllen und notwendige Nachweise zusammenzustellen. Fehler in diesem Prozess führen zu Ablehnungen und Verzögerungen.

Darüber hinaus überwacht ein guter Anwalt die laufende Compliance. Wenn sich Ihre Verhältnisse ändern, muss die Agentur informiert werden. Das ist keine einmalige Aufgabe – es ist eine dauerhafte Verpflichtung.

Aufgabe 2: Vertragsgestaltung und -prüfung

Die zweite Kernaufgabe betrifft die Verträge. Es gibt drei wesentliche Vertragstypen:

  1. Arbeitsverträge mit Zeitarbeitnehmern – regeln das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und dem Leiharbeitnehmer
  2. Überlassungsverträge mit Entleihern – legen fest, wie lange und unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer überlassen werden
  3. Vertragsmuster und Klauseln – müssen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen

Die Gestaltung korrekter Arbeitsverträge ist essentiell für die Erlaubniserteilung. Ein Anwalt erstellt diese Muster und passt sie an Ihre spezifische Situation an.

Hier passieren die meisten teuren Fehler. Fehlende Klauseln, unklare Formulierungen oder missverständliche Regelungen führen später zu Streitigkeiten und Haftungsrisiken.

Ein guter Arbeitsvertrag schützt Sie vor 80 Prozent aller arbeitsrechtlichen Probleme.

Aufgabe 3: Laufende Beratung und Optimierung

Die dritte Kernaufgabe ist die kontinuierliche Rechtsberatung. Das ist nicht nur Krisenmangement – es ist Prävention.

Ein erfahrener Anwalt berät Sie zu:

  • Neuen Gesetzentwürfen und Regeländerungen
  • Konkreten Fragen zur Praxis Ihrer Zeitarbeit
  • Risiken bei neuen Geschäftsmodellen oder Kundensegmenten
  • Optimierung Ihrer Verträge basierend auf Änderungen

Diese Beratung spart Ihnen später teure Fehlerkorrektur. Sie haben einen Ansprechpartner, wenn Fragen entstehen – nicht erst, wenn die Agentur prüft.

Die praktische Realität

In der Praxis bedeutet das: Sie rufen Ihren Anwalt an, wenn Sie unsicher sind. Das ist billiger als die Folgen von Fehlern. Ein Gespräch kostet Sie ein bis zwei Stunden – eine fehlerhafte Vertragsgestaltung kostet Sie möglicherweise das Zehnfache.

Pro-Tipp: Klären Sie mit Ihrem Anwalt ab, wie Sie ihn bei praktischen Fragen erreichen – idealerweise per E-Mail oder kurzes Telefonat – damit Unsicherheiten schnell gelöst werden, bevor sie zu Problemen werden.

Typische Risiken und Haftungsfallen für Unternehmen

Zeitarbeit birgt finanzielle und rechtliche Risiken, die viele Geschäftsführer unterschätzen. Ein falscher Schritt kann teuer werden – sehr teuer.

Die gute Nachricht: Die meisten Probleme sind vermeidbar. Sie müssen nur wissen, worauf Sie achten müssen.

Fehlende oder ungültige Erlaubnis

Das Risiko Nummer eins ist einfach: Sie betreiben Zeitarbeit ohne gültige AÜG-Erlaubnis. Das ist nicht nur ein Verstoß – es ist kriminell.

Bußgelder beginnen bei mehreren tausend Euro und können bis zu 500.000 Euro erreichen. Schlimmer noch: Ihre Geschäftstätigkeit kann untersagt werden.

Hinzu kommt: Wenn die Erlaubnis abgelaufen ist oder Sie die Agentur nicht über Veränderungen informiert haben, können Sie in den gleichen Graubereich geraten. Deshalb ist die laufende Überwachung so wichtig.

Vertragsfehler und fehlende Dokumentation

Das zweite große Risiko sind fehlerhafte Verträge. Viele Unternehmen verwenden alte Muster oder selbst gestrickte Formulierungen.

Typische Fehler sind:

  • Unklare Regelungen zur Gleichbehandlung
  • Fehlende Klauseln zu Arbeitsbedingungen
  • Mangelhafte Dokumentation der Überlassungsdauer
  • Verträge ohne schriftliche Form

Diese Fehler führen zu Haftungsansprüchen. Ein Leiharbeitnehmer kann Sie verklagen, wenn die Bedingungen nicht korrekt dokumentiert sind. Das kostet schnell fünfstellige Summen.

Ein spezialisierter Anwalt prüft Ihre Vertragsformulierungen und stellt sicher, dass sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Haftungsrisiken durch Fehlverhalten von Leiharbeitnehmer

Was passiert, wenn ein Leiharbeitnehmer bei einem Kundenunternehmen einen Schaden verursacht? Wer trägt die Verantwortung?

Hier entsteht schnell Unklarheit. Der Geschädigte kann Sie, den Entleiher oder beide verklagen. Eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung ist daher essentiell.

Aber Vorsicht: Nur weil Sie versichert sind, heißt das nicht, dass Sie rechtlich sauber agieren. Die Versicherung zahlt nicht, wenn Sie fahrlässig waren oder Ihre Pflichten verletzt haben.

Die beste Versicherung ist die Vermeidung von Fehlern durch rechtssichere Prozesse.

Verstoß gegen die Gleichbehandlungsregel

Dieses Risiko ist unterschätzt, aber sehr real. Das AÜG schreibt vor, dass Leiharbeitnehmer gleich behandelt werden müssen wie Stammkräfte.

Das bedeutet konkret:

  • Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit
  • Gleiche Pausen und Arbeitszeiten
  • Gleicher Zugang zu Sozialleistungen
  • Keine Benachteiligung bei Arbeitsbedingungen

Verstöße führen zu Schadensersatzforderungen. Ein Leiharbeitnehmer kann von Ihnen einfordern, dass Sie die Differenz zwischen seinem Lohn und dem Lohn einer vergleichbaren Stammkraft ausgleichen. Das summiert sich bei längerer Tätigkeit zu erheblichen Beträgen.

Unzureichende Beratung bei Behördenprüfungen

Die Bundesagentur für Arbeit führt regelmäßig Prüfungen durch. Viele Unternehmen sind bei einer Prüfung völlig unvorbereitet und machen schwere Fehler im Umgang mit Prüfern.

Ein Zeitarbeitsanwalt bereitet Sie vor und vertritt Ihre Interessen während der Prüfung. Das verhindert, dass Sie versehentlich Aussagen machen, die gegen Sie verwendet werden.

Pro-Tipp: Dokumentieren Sie jeden Monat, dass Ihre Leiharbeitnehmer die gleichen Bedingungen wie Ihre Stammkräfte erhalten – diese Nachweise sind unbezahlbar, wenn es später zu Fragen kommt.

Praktische Empfehlungen für Compliance in der Zeitarbeit

Compliance ist nicht optional – es ist die Grundlage Ihrer rechtssicheren Zeitarbeit. Ohne klare Prozesse entstehen Fehler, die teuer werden.

Die gute Nachricht: Mit einigen praktischen Maßnahmen minimieren Sie Ihre Risiken erheblich.

Digitale Zeiterfassung und Dokumentation

Die erste Regel: Alles dokumentieren. Das AÜG verlangt Transparenz, und die Agentur für Arbeit erwartet Nachweise.

Implementieren Sie ein digitales Zeiterfassungssystem, das folgende Daten erfasst:

  • Arbeitsbeginn und Arbeitsende
  • Pausen und Ruhezeiten
  • Einsatzort und Tätigkeit
  • Überlassungsdauer pro Mitarbeiter

Die digitale Erfassung hat einen weiteren Vorteil: Sie können jederzeit überprüfen, ob die Höchstüberlassungsdauer eingehalten wird. Das verhindert teure Verstöße.

Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung

Ihre Mitarbeiter in der Personalverwaltung müssen wissen, was das AÜG verlangt. Das ist keine einmalige Aufgabe – es ist ein kontinuierlicher Prozess.

Organisieren Sie mindestens einmal jährlich Schulungen, die folgende Themen abdecken:

  • Anforderungen des AÜG
  • Gleichbehandlungsregel in der Praxis
  • Vertragsgestaltung und rechtskonforme Formulierungen
  • Umgang mit Behördenprüfungen

Geschuelte Mitarbeiter machen weniger Fehler. Das senkt Ihre Haftungsrisiken.

Vertragsprüfung und Aktualisierung

Die korrekte Gestaltung von Arbeitsverträgen ist zentral. Führen Sie mindestens einmal pro Jahr eine Gesamtprüfung durch.

Ein spezialisierter Anwalt sollte überprüfen:

  • Alle Klauseln auf aktuelle Gesetzentwürfe
  • Formulierungen zur Gleichbehandlung
  • Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer
  • Datenschutz und Compliance

Geänderungen im Arbeitsrecht passieren schnell. Eine veraltete Vertragsvorlage kostet Sie später Geld.

Arbeits- und Gesundheitssicherheit

Sicherheit ist Compliance. Die DGUV-Regeln geben klare Anforderungen vor, die Sie befolgen müssen.

Dazu gehören:

  • Gefährdungsbeurteilungen für jeden Einsatzort
  • Regelmäßige Unterweisungen der Zeitarbeitnehmer
  • Abstimmung der Einsatzbedingungen mit dem Entleiher
  • Dokumentation aller Maßnahmen

Compliance bedeutet nicht nur Recht – es bedeutet auch die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.

Transparente Kommunikation mit Entleihern

Der Entleiher ist Ihr Partner in der Compliance. Klären Sie mit ihm ab, welche Informationen Sie benötigen und wann.

Notwendige Absprachen:

  1. Qualifikationsanforderungen und deren Überprüfung
  2. Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung
  3. Dokumentation von Einsatzzeiten und Änderungen
  4. Meldung bei Sicherheitsproblemen oder Unstimmigkeiten

Vorbereitung auf Behördenprüfungen

Die Bundesagentur für Arbeit kommt unangekündigt. Seien Sie vorbereitet.

Halten Sie bereit:

  • Übersicht aller Leiharbeitnehmer und ihrer Einsatzorte
  • Kopien aller Überlassungsverträge
  • Zeiterfassungsdaten der letzten 18 Monate
  • Dokumentation der Gleichbehandlung

Zum Zeitpunkt einer Behördenprüfung sollten Sie rechtlich sauber agiert haben. Das reduziert Ihre Angst und hilft Ihnen, ruhig und konstruktiv zu kommunizieren.

Pro-Tipp: Führen Sie ein einfaches Compliance-Kontrollblatt, das monatlich abgehakt wird – Zeiterfassung geprüft, Verträge aktuell, Schulungen durchgeführt. Das zeigt der Agentur, dass Sie die Sache ernst nehmen.

Rechtssicherheit in der Zeitarbeit sichern mit Expertenhilfe

Die Aufgaben eines Zeitarbeitsanwalts sind für Unternehmen, die Zeitarbeit einsetzen, von zentraler Bedeutung. Gerade die Herausforderungen rund um das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die Erlaubnisverwaltung und die fehlerfreie Vertragsgestaltung bergen große Risiken. Wenn Sie unnötige Bußgelder und Haftungsfallen vermeiden möchten ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln. Nutzen Sie die Erfahrung einer spezialisierten Kanzlei zur dauerhaften Minimierung Ihrer Risiken und zur Sicherstellung Ihrer Compliance.

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Häufig gestellte Fragen

Wie kann ein Zeitarbeitsanwalt mein Unternehmen unterstützen?

Ein Zeitarbeitsanwalt bietet rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Überlassungsverträgen, der Beschaffung der AÜG-Erlaubnis und der Vorbereitung auf Prüfungen durch Behörden. So können rechtliche Risiken minimiert werden.

Was sind die wichtigsten Aufgaben eines Zeitarbeitsanwalts?

Die Kernaufgaben eines Zeitarbeitsanwalts sind die Verwaltung und Beantragung der AÜG-Erlaubnis, die Prüfung und Gestaltung von Verträgen sowie die laufende rechtliche Beratung und Optimierung der Prozesse im Unternehmen.

Welche rechtlichen Verpflichtungen habe ich als Arbeitgeber in der Zeitarbeit?

Als Arbeitgeber müssen Sie die AÜG-Erlaubnis beantragen, schriftliche Überlassungsverträge erstellen, die Gleichbehandlungsregelung beachten und die Dokumentation der Arbeitsbedingungen sicherstellen.

Welche Risiken entstehen durch fehlerhafte Verträge in der Zeitarbeit?

Fehlerhafte Verträge können zu erheblichen Bußgeldern, Schadensersatzforderungen von Leiharbeitnehmern und im schlimmsten Fall zur Betriebsuntersagung führen. Daher ist eine rechtssichere Vertragsgestaltung unerlässlich.

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